Private Bauherren haben ab Januar 2018 mehr Rechte, die vor allem beim schlüsselfertigen Bauen zum Tragen kommen. Das bürgerliche Gesetzbuch legt nun Folgendes fest:
- Kündigung: Bis 14 Tage nach Vertragsabschluss können Sie einen Bauvertrag überdenken und widerrufen.
- Baubeschreibung: Vor der Unterschrift muss Ihnen die Baufirma kostenlos präzise Bauunterlagen zur Verfügung stellen. Zu beschreiben sind wesentliche Eigenschaften wie Innenausbau, Armaturen, Schallschutz und Energieeigenschaften.
- Feste Termine: Bisher war die Festlegung auf eine Bauzeit freiwillig, nun muss die Baufirma verbindlich sagen, wann der Bau fertig ist oder zumindest die Dauer der Baumaßnahme benennen.
- Abschläge: Firmen dürfen künftig max. 90% des Baupreises vorab als Abschlag fordern.
- Unterlagen: Die Baufirma ist nun gesetzlich verpflichtet, Ihnen Unterlagen auszuhändigen, damit Sie diese für Förderkredite und bei Behörden einreichen oder durch einen Sachverständigen überprüfen lassen können.
- Unklare Standards: Wird für das neue Haus allgemein hohe Qualität und Komfort versprochen, muss das Haus sich daran messen lassen können. Sind also Leistungen nicht oder nur unklar beschrieben, muss die Baufirma in allen Bereichen überdurchschnittliches Niveau liefern.