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Mehrwertsteuer auf Pacht anrechnen?

Lesezeit: 2 Minuten

Unser Verpächter will uns 19% Mehrwertsteuer auf die Pacht anrechnen. In unserem Pachtvertrag gibt es allerdings keine Klausel für eine Pachterhöhung. Dieser gilt jetzt seit fünf Jahren und besteht noch für weitere fünf Jahre. Wir sind selber optierende Landwirte. Bekommen wir die Steuer wieder, weil wir optierend sind?


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Unser Verpächter will uns 19% Mehrwertsteuer auf die Pacht anrechnen. In unserem Pachtvertrag gibt es allerdings keine Klausel für eine Pachterhöhung. Dieser gilt jetzt seit fünf Jahren und besteht noch für weitere fünf Jahre. Wir sind selber optierende Landwirte. Bekommen wir die Steuer wieder, weil wir optierend sind?


Grundstücksverpachtungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Auf diese Steuerfreiheit können Sie und Ihr Verpächter freiwillig verzichten und den Umsatz der Regelsteuer von 19% unterwerfen. Dafür müssen Sie und Ihr Verpächter den Pachtvertrag anpassen. Als optierender Betrieb können Sie die gezahlte Umsatzsteuer nach den üblichen Regeln als Vorsteuer geltend machen. Übrigens: Nur weil Sie ein optierender landwirtschaftlicher Betrieb sind, kann Ihr Verpächter die Umsatzsteuer extra ausweisen. Nach aktueller Rechtsprechung ist dieser Verzicht auf die Steuerfreiheit gegenüber pauschalierenden Landwirten nicht möglich.


StB Ralf Stephany, Parta, Bonn

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