Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer macht Ernst und hat nun einen Gesetzesentwurf für ein neues Bodenrecht vorgelegt. Erste Details waren bereits im August durchgesickert (top agrar 9/2016, S. 38).
Auch im aktuellen Entwurf sind die umstrittenen Eckpunkte enthalten. Die wichtigste Vorschrift: Übersteigt der vereinbarte Verkaufspreis den durchschnittlichen landwirtschaftlichen Verkehrswert um 30% (bisher 50%), kann die zuständige Behörde den Verkauf verbieten oder mit zusätzlichen Auflagen einschränken. Der Verkauf von Flächen mit weniger als 2 ha bleibt hingegen genehmigungsfrei.
Inwieweit sich die Regel umsetzen lässt, wird sich zeigen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen die Genehmigungsbehörden nämlich nicht mehr den landwirtschaftlichen Verkehrswert, sondern nur den Marktwert eines Grundstückes ermitteln, um zu entscheiden, ob der vereinbarte Preis zu hoch ist (Az.: BLw 2/12, s. top agrar 7/2016, S. 27).
Umstritten ist auch die Vorschrift, wonach größere Betriebe keine Flächen mehr kaufen dürfen, wenn ihnen 25% oder mehr der Flächen in einer Gemarkung gehören. Davon wären besonders Betriebe betroffen, deren Gemarkung sehr klein ist.
Gleichzeitig will Meyer auch den Pachtzins stärker regulieren. Dieser darf künftig nicht mehr als 30% über dem durchschnittlichen Niveau für vergleichbare Pachtflächen in der Gemeinde liegen. Außerdem will er den Kauf von Gesellschaftsbeteiligungen mit in die Genehmigungspflicht einbeziehen. Diese dürfen die Behörden dann untersagen, wenn sich durch den Kauf ein erheblicher Nachteil für die Agrarstruktur ergibt.