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Mifa ohne Vertrag: Bald Geschichte?

Lesezeit: 3 Minuten

Rund 4500 mitarbeitende Familienangehörige (Mifa) bekamen im Herbst Fragebögen von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) zugesandt. Die Kasse wollte ermitteln, ob sie weiterhin nur in der LKK, nicht aber in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig sind. Vor allem in Bayern war das Ergebnis, dass für mehrere 100 Mifas Verträge geschlossen wurden und jetzt Sozialbeiträge abgeführt werden.


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Der Hintergrund:

Die Abgrenzung zwischen familienhafter Mitarbeit und sozialversicherungspflichtiger Arbeit hat sich durch Einführung des Mindestlohnes erschwert. Vor dem 1.1.2015 galt vereinfacht: Nur in der LKK versicherungspflichtig ist, wer weniger als 700 € im Monat bzw. 4,04 €/Std. verdient. Da jedoch auch für Mifas der Mindestlohn von 8 €/Std. (2016 im Westen) und damit – bei Vollbeschäftigung in einem Monat mit 23 Arbeitstagen – 1472€/Monat zu zahlen ist, fiel die vereinfachte Abgrenzung weg. Vor allem drei Kriterien sprechen für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis: es gibt einen Arbeitsvertrag, der Mitarbeiter arbeitet weisungsgebunden und die Lohnkosten werden steuerlich abgesetzt.


Von den 4500 angeschriebenen Mifas ohne Vertrag arbeiten 2700 in Bayern. Hofnachfolger, die bis zur Übergabe nur für ein Taschengeld arbeiten, machen dort den Hauptanteil aus. Vielfach wird das Taschengeld bisher als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt. Diese Betriebe mussten wählen: Weiter die Lohnkosten absetzen, dann aber volle Sozialabgaben zahlen, oder das Taschengeld steuerlich nicht geltend machen. Für die 60%, die bisher nicht antworteten, steht die Entscheidung noch an. Besser, Sie treffen sie selbst, als dass die LKK dies ohne Sie tut. Von den 40%, die reagierten, ließen sich viele umstufen: Am 1.1.2016 waren noch ca. 1850 Mifas ohne Vertrag LKK-versichert: ein Rückgang von ca. 30% gegenüber dem 1.1.2015. Dieser ergibt sich aber teils z.B. auch aufgrund von aus Altersgründen ausscheidenden Mitgliedern.


Im Rest Deutschlands gibt es deutlich weniger Mifas ohne Vertrag, in NRW z.B. nur 262, von denen auch nur wenige umgestellt wurden.


Bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis fallen neben Kranken- auch 18,7% Renten- und 3% Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Die tragen Arbeitgeber und -nehmer je zur Hälfte. Bei voller Arbeit und 8 € Stundenlohn sind das ca. 320 €/Monat. Wird ein Mifa nach neuer Beurteilung renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, müssen zudem auf einen Schlag alle Beiträge ab dem 1.1.2015 nachgezahlt werden.


Kosten absetzbar.

Im Gegenzug kann der Betriebsleiter Lohnkosten und Sozialabgaben steuerlich absetzen. Je nach persönlichem Steuersatz bringt das eine Steuerersparnis von oft 30 und mehr % der Kosten. Zudem ist z.B. der Betriebsnachfolger für die Zeit der Anstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Zusammen mit der Zeit als Azubi sind schnell die fünf Jahre Wartezeit voll. So sichert sich der Übernehmer eine weitere Rente neben der aus der Alterskasse. In der Alterskasse fällt nur der halbe Unternehmerbeitrag an. Alternativ kann sich der Mifa von der Alterskasse befreien lassen. In der LKK ist er als Mifa weiterhin zum halben Beitrag versichert.


Die Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht gelten unabhängig davon, ob Mifas voll sozialabgabenpflichtig sind oder nicht: Für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern muss der Arbeitgeber keine Stundenzettel führen, die Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen.

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