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Milch- und Bullenprämien bis 2009 gesichert?

Lesezeit: 8 Minuten

Ab 2005 werden in Deutschland die EU-Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt. Daran hat sich nichts geändert. Es bleibt auch beim Ziel einer einheitlichen Flächenprämie. Ab 2013 soll jeder Betrieb für seine Flächen, ob Ackeroder Grünland, nur noch eine regional einheitliche Flächenprämie erhalten. Doch der zeitliche Fahrplan zur Umsetzung der EU-Agrarreform wird voraussichtlich noch in wichtigen Punkten geändert. Bisher drängte vor allem Landwirtschaftsministerin Künast darauf, z. B. die Milch- und Bullenprämien schon ab 2007 schrittweise auf die Fläche umzuverteilen. Dadurch hätten vor allem Milchviehhalter und Bullenmäster innerhalb weniger Jahre einen erheblichen Teil ihrer bisherigen Direktzahlungen eingebüßt. Dies wollten die unionsgeführten Länder im Bundesrat nicht mittragen. Der jetzt getroffene Kompromiss sieht vor, dass die Milchprämien und der größte Teil der übrigen Tierprämien bis einschließlich 2009 nicht umverteilt, sondern den Betrieben belassen werden. Erst von 2010 bis 2013 sollen dann alle Zahlungen schrittweise in eine regional einheitliche Flächenprämie überführt werden. Auf diese Lösung haben sich die Fachleute im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern geeinigt. Jetzt muss dies noch formell als Gesetz beschlossen werden. Die entsprechenden Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat stehen bereits Anfang Juli an. Beobachter rechnen deshalb nicht mehr mit wesentlichen Änderungen. Damit zeichnet sich jetzt immer klarer ab, wie der Fahrplan für die Umsetzung der EU-Agrarreform für die deutschen Landwirte aussehen wird. Der erste Stichtag ist der 15. Mai 2005. Bis dahin wird jeder Landwirt einen Antrag auf Zuteilung der entkoppelten Prämienrechte gestellt haben müssen. Dann beginnt das große Rechnen in den Prämienbehörden der Bundesländer. Denn keiner weiß heute genau, für wie viel Hektar Ackerland und Dauergrünland tatsächlich Anträge gestellt und in welchem Umfang Ansprüche auf betriebsindividuelle Zahlungen geltend gemacht werden. Davon hängt dann die genaue Höhe der künftigen Zahlungsrechte ab. Bisher gibt es nur Hochrechnungen auf der Basis der bisherigen Direktzahlungen und der statistischen Flächenangaben aus den einzelnen Bundesländern. So werden die EU-Prämien neu verteilt Fest steht dagegen schon das System, wie die bisherigen Direktzahlungen ab 2005 neu verteilt werden sollen (siehe Übersicht 1): Sämtliche Direktzahlungen für Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte, die Saatgutbeihilfe und 75 % des entkoppelten Teils der Stärkekartoffelprämien werden direkt aufs Ackerland verteilt. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von insgesamt 3,56 Mrd. E. Verteilt man diesen auf die statistisch ausgewiesenen 11,8 Mio. ha Ackerland, so errechnet sich ein durchschnittlicher Sockelbetrag von 301 E/ha. Die Spanne zwischen den einzelnen Bundesländern reicht allerdings von 259 E je ha in Niedersachsen und Bremen bis 337 E/ha in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die Schlachtprämien für Großrinder, die Ergänzungsbeträge und 50 % der Extensivierungszuschläge fließen schon 2005 aufs Dauergrünland. Bei 393 Mio. E und 4,97 Mio. ha ergibt das rechnerisch einen Sockelbetrag von durchschnittlich 79 E/ha. Die Spanne reicht hier von 47 E/ha in Hessen bis zu 111 E/ha in Nordrhein-Westfalen. Betriebsindividuell zugeteilt werden die übrigen Tierprämien (Sonderprämien für Bullen, Schlachtprämien für Kälber, Mutterkuhprämie, Schafprämien und 50 % der Extensivierungszuschläge). Das gleiche gilt für 25 % des entkoppelten Teils der Stärkekartoffelprämien. Basis für die Berechnung sind die Zahlungen, die der einzelne Betrieb im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2002 (Referenzzeitraum) erhalten hat. Auch die Milchprämie wird jedem Betrieb zunächst individuell zugeteilt. Maßgebend ist die am 31.3.2005 im Betrieb vorhandene Milchquote. Das gesamte Volumen für die Milchprämie liegt bundesweit bei 659 Mio. E im Jahr 2005. Ab 2006 erhöht sich dieser Betrag auf 989 Mio. E. Gleichzeitig wird 1 % des gesamten Prämienvolumens zur Bildung der nationalen Reserve (Bedienung von Härtefällen) zurückgehalten sprich gekürzt. Ursprünglich war eine Kürzung um 1,5 % vorgesehen. Außerdem werden die Länder Brandenburg und Berlin, Niedersachsen und Bremen sowie Schleswig-Holstein und Hamburg als jeweils eine Prämienregion zusammengefasst. Beschlossen wurde auch ein Länderausgleich, wonach 35 % des gesamten Prämienvolumens nach der LF der jeweiligen Bundesländer (um-)verteilt werden. Dadurch bekommen die Länder Rheinland- Pfalz, Baden-Württemberg und Brandenburg/ Berlin zwischen 18 und 25 Mio. E dazu. Bayern, Schleswig-Holstein/Hamburg und Nordrhein-Westfalen verlieren dagegen jeweils 16 bis 22 Mio. E an Prämienvolumen. Insgesamt werden rund 82 Mio. E Prämiengelder zwischen den Bundesländern verschoben. Hinzu kommen Prämienkürzungen durch die Modulation. Zahlungen, die über 5 000 E je Betrieb hinausgehen, werden 2005 um 3%, 2006 um 4% und ab 2007 um 5% gekürzt. Zusätzliche Kürzungen sind möglich, wenn die finanzielle Obergrenze der EU überschritten wird. Länder können Sockelbetrag anpassen Trotz der Prämien-Umverteilung ergeben sich in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Sockelbeträge, sowohl für Acker- als auch für Dauergrünland. Zum Beispiel haben sich manche Politiker mehr von der Grünlandprämie versprochen und natürlich auch die extensiven Grünlandbetriebe. Um hier regionale Ungleichgewichte zu glätten, sollen die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit erhalten, die Sockelbeträge zwischen Acker- und Grünland in bestimmten Grenzen zu verschieben. Sie dürften also z. B. den Sockelbetrag für Grünland anheben, was zu einer entsprechenden Kürzung beim Ackerland führt. Oder der Sockelbetrag für Ackerland wird erhöht, was dann aber zu Lasten des Grünlandes geht. Denn das Prämienvolumen insgesamt ist festgelegt und darf nicht überschritten werden. Welche Verschiebungen sich ergeben können, wenn einzelne Bundesländer den eingeräumten Spielraum voll ausschöpfen würden, zeigen folgende Beispiele: In Schleswig-Holstein, dessen zuständiger Umweltminister Müller sich seinerzeit dafür stark gemacht hatte, könnte der Grünlandbetrag von 85 E auf maximal 124 E/ha angehoben werden. Der Sockelbetrag für Ackerland würde dann jedoch von 324 auf 300 E/ha sinken. In Hessen würde eine Anhebung der Grünlandprämie von 47 auf 89 E/ha zu einer Verminderung der Ackerprämie von 326 auf 303 E/ha führen. Baden-Württemberg dürfte den Sockelbetrag für Grünland von 57 auf höchstens 96 E/ha anheben, müsste dafür dann aber den Betrag für Ackerland von 319 auf 293 E/ha senken. Auf der anderen Seite gibt es Bundesländer, in denen relativ viele Schlachtprämien auf dem Grünland liegen, während der Sockelbetrag für Ackerland aufgrund hoher Flächenanteile für Hackfrüchte, Obst und Gemüse um bis zu 30 % niedriger als die frühere Getreideprämie ausfällt. Diese Betriebe wären schon sofort ab 2005 massiv von den Folgen der EU-Agrarreform betroffen. Um diese abzumildern, haben die betroffenen Bundesländer die Option, die Ackerprämie im Verhältnis zur Grünlandprämie aufzuwerten. Auch hier einige Beispiele, welche Verschiebungen sich dadurch maximal ergeben könnten: Niedersachsen könnte den Sockelbetrag für Ackerland nach der vereinbarten Formel maximal von 259 auf 269 E/ha anheben. Dafür müsste der Grünlandbetrag von 101 auf 78 E/ha gesenkt werden. In Nordrhein-Westfalen würde die Anhebung der Ackerprämie von 283 auf 293 E/ha die Grünlandprämie von 111 auf 85 E/ha vermindern. In Bayern hätte eine mögliche Anhebung der Ackerprämie von 298 auf 313 E/ha eine Kürzung der Grünlandprämie von 89 auf 62 E/ha zur Folge. Bisher ist aber noch völlig offen, welche Bundesländer die Sockelbeträge überhaupt verändern wollen und welche vielleicht nur geringere Verschiebungen überlegen als eigentlich zulässig wären. Deshalb sind endgültige Aussagen über die Höhe der Sockelbeträge für Acker- und Grünland derzeit nicht möglich. Die Zahlen in Übersicht 1 geben die unveränderten Beträge wieder, ohne Berücksichtigung der neuen Anpassungsklausel. Ein Anheben der Sockelbeträge für Acker- oder Grünland hat aber keine Auswirkungen auf die für 2013 vorgesehene regional einheitliche Flächenprämie. Denn dazu werden sämtliche Direktzahlungen einer Prämienregion auf sämtliche Flächen dieser Region gleichmäßig verteilt. Genauer gesagt, erhalten die 2005 zugeteilten Prämienrechte dann alle den gleichen Zahlungswert. Die Höhe dieser Einheitsprämie reicht von 265 E/ha im Saarland und 274 E/ha in Rheinland-Pfalz bis 349 E/ha in Sachsen und 359 E/ha in Schleswig-Holstein und Hamburg. Einheitsprämie erst 2013 wenn überhaupt! Die Einheitsprämie führt vor allem bei Milcherzeugern und Bullenmästern zu erheblichen Einbußen. Deshalb soll nach dem neuen Fahrplan der Gleitflug zur Einheitsprämie nicht schon 2007, sondern erst 2010 beginnen. Und zwar in vier Schritten: Im Jahr 2010 setzen sich die Prämien, die jeder Betrieb erhält, noch zu 90 % aus dem Ursprungswert (2005 bis 2009) und zu 10 % aus der Einheitsprämie zusammen. Im Jahr 2011 verschiebt sich das Verhältnis auf 70 % zu 30 %. Im Jahr 2012 macht der Anteil der Einheitsprämie bereits 60 % aus. Und erst im Jahr 2013 wäre die Einheitsprämie zu 100 % erreicht (siehe Beispiel im Kasten). Mit dieser zeitlichen Verschiebung würden auch die Forderungen des Deutschen Bauernverbandes zumindest teilweise erfüllt. Dieser hatte zum Beispiel stets davor gewarnt, die betriebsindividuellen Zahlungen vor 2009 abzuschmelzen (siehe Interview mit Präsident Sonnleitner in top agrar 1/2004, ab Seite 34). Die einheitliche Flächenprämie wird es also erst 2013 geben wenn überhaupt! Denn für das Jahr 2009 ist schon eine weitere Halbzeitbewertung in der EU-Agrarpolitik geplant. Dann könnte möglicherweise alles noch ganz anders kommen. A. Quiring

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