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Mindestlohn erst ab 2017

Lesezeit: 1 Minuten

Entwarnung für alle Betriebe mit Saisonarbeitskräften. Zwar sieht der Koalitionsvertrag ab 1.1.2015 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde vor. Aber bis Ende 2016 sollen bestehende Tarifverträge fortgelten.


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Damit würde ab Anfang 2015 bis 31.12.2016 der Tariflohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft gelten. In 2014 können die Löhne hingegen noch frei ausgehandelt werden, wenn keine Tarifbindung besteht.


Der Tariflohn liegt ab 1. Juli 2014 in den alten Bundesländern bei 7,30 € und in den neuen Bundesländern bei 7,10 €. Danach sollen die Löhne laut Tarifvertrag stufenweise auf 8,50 € ab 1. Dezember 2017 für alle Bundesländer ansteigen.


Ob aber stattdessen ab dem 1. Januar 2017 dann der gesetzliche Mindestlohn gilt, ist noch unklar. Der Koalitionsvertrag sagt ausdrücklich, dass mögliche Probleme z. B. bei der Saison­arbeit berücksichtigt werden sollen, berichtet Marion von Chamier, Geschäftsführerin des Westfälisch-Lippischen Arbeitgeberverbandes.

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