Ab dem 1. Januar 2016 greift auch in der Landwirtschaft die nächste Stufe des Mindestlohns. Gemäß Mindestentgelttarif steigt der Mindestlohn dann von 7,40 € auf 8 €/Stunde (West) bzw. von 7,20 € auf 7,90 €/Stunde (Ost).
Daran gebunden sind alle landwirtschaftlichen Arbeitgeber, die Mitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind.Handlungsbedarf im Dezember könnte es noch bei Betrieben mit Arbeitszeitkonten geben: Wenn Sie Überstunden aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 verschieben, müssen Sie diese mit dem neuen, höheren Mindestlohn vergüten. Für Betriebe außerhalb der Landwirtschaft bleibt es im Jahr 2016 beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.