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topplus Kurz kommentiert

Miniänderung bei Share Deals

Lesezeit: 1 Minuten

Investoren dürfen beim Landkauf statt zuvor 95% demnächst nur 90% eines Unternehmens erwerben, bevor Grunderwerbsteuer anfällt. Die Änderung des Grundsteuergesetzes gilt ab 1. Juli 2021. Die von Landwirten seit Langem geforderte Abschaffung der doppelten Grunderwerbsteuer bei Vorkaufsrechtsausübung der Landgesellschaften fand keine Mehrheit.


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Die Absenkung der Steuerschwelle um schmale fünf Prozentpunkte wird kaum reichen, um den Run auf Boden per Anteilskauf zu bremsen. Trotz aller politischen Forderungen wird die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes mittels Share Deals nach wie vor steuerlich begünstigt. gesa.harms@topagrar.com

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