Beugen Sie möglichen Manipulationsvorwürfen vor, wenn Sie keine elektronische Kasse nutzen: Tauchen in Ihrem Kassenbuch glatte Geldbeträge auf, haben Sie Beträge häufiger durchgestrichen oder mit Tipp-Ex behandelt oder nutzen Sie einen Bleistift, dann schaut das Finanzamt genauer hin. Das Kassenbuch müssen Sie zeitnah führen.
Das Misstrauen der Prüfer ist zudem schnell geweckt, wenn Sie beispielsweise regelmäßig einen Kassenbestand von über 5000 € vermerken. Dann liegt der Verdacht nahe, dass Sie Ihre Einnahmen nicht täglich aufzeichnen.
Den Inhalt Ihres Kassenbuches dürfen Sie nicht verändern. Sollten Sie doch einmal etwas nachträglich korrigieren, dann kehren Sie das nicht unter den Tisch. Berichtigen Sie es so, dass die Änderung klar erkennbar und der ursprüngliche Inhalt auch weiterhin lesbar ist, dann kann der Prüfer vom Finanzamt die einzelnen Vorgänge genau erkennen.
Kritisch betrachten Prüfer ein einheitliches Schriftbild. Wenn Sie also beispielsweise über mehrere Tage oder Wochen hinweg im Kassenbuch den gleichen Stift benutzen.
Dokumentieren Sie außerdem Ihren täglichen Kassensturz durch ein Zählprotokoll, dann sind Sie auf der sicheren Seite.