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Mit dem Teleskoplader auf die Straße?

Lesezeit: 2 Minuten

Wir wollen einen Teleskoplader kaufen. Diesen will ich als Arbeitsmaschine eintragen lassen. Kann ich die Maschine in der Betriebshaftpflicht versichern? Darf ich mit dem Lader und großer Anbauschaufel über die Straße fahren?


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Wir wollen einen Teleskoplader kaufen. Diesen will ich als Arbeitsmaschine eintragen lassen. Kann ich die Maschine in der Betriebshaftpflicht versichern? Darf ich mit dem Lader und großer Anbauschaufel über die Straße fahren?


Teleskoplader gelten im rechtlichen Sinne als Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM). Bis 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) sind sie in der Betriebshaftpflicht versichert. SAM sind zulassungs- und steuerfrei, weil sie der Verrichtung von Arbeiten dienen und nicht hauptsächlich zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind. Sie dürfen mit dem Lader über die Straße fahren. Welche Auflagen Sie im öffentlichen Straßenverkehr beachten müssen, steht in der Betriebserlaubnis. Diese benötigen Sie für Teleskoplader bis 20 km/h statt eines Fahrzeugscheines. Darin steht auch, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung für Straßenfahrten brauchen. Die ist nötig, wenn z.B. durch eine große Schaufel Ihr Sichtfeld eingeschränkt ist. Übersteigt die SAM die bbH von 20 km/h, ist eine Kraftfahrzeugversicherung mit Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) erforderlich. Wollen Sie den Teleskoplader als Zugmaschine nutzen, z.B. für Strohtransporte, gilt er rechtlich nicht mehr als SAM. Bei mehr als 6 km/h bbH brauchen Sie dann auch Versicherung und Kennzeichen. Mit einigen Veränderungen, z.B. dem Anbau einer Zweileitungsbremsanlage etc. bieten viele Hersteller den Teleskoplader optional auch als Zugmaschine an. Heinz Haarlammert,


Polizeihauptkommissar a.D., Ladbergen

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