Zum Kommentar: „6000 ha zum Aldipreis“, top agrar 9/2020, Seite 14.
Mit mehr Transparenz mehr Verständnis schaffen
Lesezeit: 2 Minuten
Die Verkäufe der Betriebe der insolventen KTG mit ihren 45000 ha und die jetzige Veräußerung der 6000 ha der ADIB an die Aldi-Erben haben ihre Ursachen nicht nur im Grundstückverkehrsgesetz, sondern auch im Landwirtschaftsanpassungsgesetz aus dem Jahr 1991. Mit diesem konnten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und Volkseigenen Betriebe (VEB) in Genossenschaften, GmbH oder AGs und damit in juristische Personen umgewandelt werden. Wiedereinrichter konnten ihre Flächen zurücknehmen und eigene Betriebe wieder aufbauen und sie als Familienbetriebe fortführen. In den neuen Bundesländern wurden Agrarstrukturen geschaffen, die zu Streit über Grund und Boden zwischen den Wiedereinrichtern und Alteigentümern einerseits und juristischen Personen andererseits führten.
Zugleich entstand eine Konkurrenz in der Wettbewerbsfähigkeit zu den familienbäuerlichen Betrieben in den alten Bundesländern. Die Auseinandersetzung zwischen den Wiedereinrichtern und Alteigentümern einerseits und den juristischen Personen andererseits wurde verschärft sowohl durch eine Vielzahl von Bilanzfälschungen und der nicht korrekt durchgeführten Vermögensauseinandersetzungen sowie der damit verbundenen Rückzahlungen der Inventarbeiträge als auch eine umstrittene Bodenpolitik der Treuhand-Gesellschaft als Verwalter aller land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Diese umstrittene Bodenpolitik von Verpachtung und Verkauf wurde in der Nachfolgegesellschaft der BVVG (Bodenverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft) fortgeführt.
Auf die kritischen Auswirkungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes imHinblick auf die Bodenmobilität hat gerade der Deutsche Bauernbund seit 1991 stets aufmerksam gemacht. Seine Forderungen zur Kappung oder Degression der EU-Agrarsubventionen für Großbetriebe über 1000 ha sind nicht in die Stellungnahmen des Agrarministeriums eingeflossen.
Jetzt wäre eine gute Gelegenheit, durch mehr Transparenz des agrarpolitischen Geschehens in den neuen Bundesländern in den alten Bundesländern mehr Verständnis für den Weg auf der Suche nach der gewünschten Einheit des Berufstandes zu schaffen.
Dr. agr. Arwed Blomeyer,
33034 Brakel,
Nordrhein-Westfalen
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Die Verkäufe der Betriebe der insolventen KTG mit ihren 45000 ha und die jetzige Veräußerung der 6000 ha der ADIB an die Aldi-Erben haben ihre Ursachen nicht nur im Grundstückverkehrsgesetz, sondern auch im Landwirtschaftsanpassungsgesetz aus dem Jahr 1991. Mit diesem konnten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und Volkseigenen Betriebe (VEB) in Genossenschaften, GmbH oder AGs und damit in juristische Personen umgewandelt werden. Wiedereinrichter konnten ihre Flächen zurücknehmen und eigene Betriebe wieder aufbauen und sie als Familienbetriebe fortführen. In den neuen Bundesländern wurden Agrarstrukturen geschaffen, die zu Streit über Grund und Boden zwischen den Wiedereinrichtern und Alteigentümern einerseits und juristischen Personen andererseits führten.
Zugleich entstand eine Konkurrenz in der Wettbewerbsfähigkeit zu den familienbäuerlichen Betrieben in den alten Bundesländern. Die Auseinandersetzung zwischen den Wiedereinrichtern und Alteigentümern einerseits und den juristischen Personen andererseits wurde verschärft sowohl durch eine Vielzahl von Bilanzfälschungen und der nicht korrekt durchgeführten Vermögensauseinandersetzungen sowie der damit verbundenen Rückzahlungen der Inventarbeiträge als auch eine umstrittene Bodenpolitik der Treuhand-Gesellschaft als Verwalter aller land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Diese umstrittene Bodenpolitik von Verpachtung und Verkauf wurde in der Nachfolgegesellschaft der BVVG (Bodenverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft) fortgeführt.
Auf die kritischen Auswirkungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes imHinblick auf die Bodenmobilität hat gerade der Deutsche Bauernbund seit 1991 stets aufmerksam gemacht. Seine Forderungen zur Kappung oder Degression der EU-Agrarsubventionen für Großbetriebe über 1000 ha sind nicht in die Stellungnahmen des Agrarministeriums eingeflossen.
Jetzt wäre eine gute Gelegenheit, durch mehr Transparenz des agrarpolitischen Geschehens in den neuen Bundesländern in den alten Bundesländern mehr Verständnis für den Weg auf der Suche nach der gewünschten Einheit des Berufstandes zu schaffen.