Bauen Sie Wirtschaftsgebäude oder Teile Ihres Betriebsleiterhauses zu Mietwohnungen um, dürfen Sie in den ersten vier Jahren bis zu 7% der Herstellungskosten pro Jahr abschreiben. Bislang lag der Satz bei 2% pro Jahr. Die zusätzliche Sonderabschreibung von 5% pro Jahr gilt rückwirkend ab dem 1.9.2018. Beachten Sie aber:
Die Abschreibung gilt nur für Mietwohnungen, die Sie zwischen dem 1.9.2018 und dem 1.1.2022 hergestellt oder angeschafft haben.
Die Abschreibung ist auf die ersten vier Jahre begrenzt.
Sie gilt nur für neue Mietwohnungen. Kaufen Sie eine fertige Wohnung, darf diese vorher nicht vermietet worden sein.
Die Bemessungsgrundlage der Abschreibung ist auf 2000 €/m2 Herstellungskosten begrenzt. Wer teurer baut, kann nur 7% von 2000 €/m2 geltend machen. Bei Ausgaben über 3000 €/m2 ist die Abschreibung nicht möglich.
Sie müssen die Wohnung mindestens zehn Jahre lang vermieten. Wenn nicht, ist die Abschreibung rückgängig zu machen.
Stb. Bernhard Billermann, Münster
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Bauen Sie Wirtschaftsgebäude oder Teile Ihres Betriebsleiterhauses zu Mietwohnungen um, dürfen Sie in den ersten vier Jahren bis zu 7% der Herstellungskosten pro Jahr abschreiben. Bislang lag der Satz bei 2% pro Jahr. Die zusätzliche Sonderabschreibung von 5% pro Jahr gilt rückwirkend ab dem 1.9.2018. Beachten Sie aber:
Die Abschreibung gilt nur für Mietwohnungen, die Sie zwischen dem 1.9.2018 und dem 1.1.2022 hergestellt oder angeschafft haben.
Die Abschreibung ist auf die ersten vier Jahre begrenzt.
Sie gilt nur für neue Mietwohnungen. Kaufen Sie eine fertige Wohnung, darf diese vorher nicht vermietet worden sein.
Die Bemessungsgrundlage der Abschreibung ist auf 2000 €/m2 Herstellungskosten begrenzt. Wer teurer baut, kann nur 7% von 2000 €/m2 geltend machen. Bei Ausgaben über 3000 €/m2 ist die Abschreibung nicht möglich.
Sie müssen die Wohnung mindestens zehn Jahre lang vermieten. Wenn nicht, ist die Abschreibung rückgängig zu machen.