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Mit überschüssigem Biogas Wohn- und Mietshäuser heizen?

Lesezeit: 2 Minuten

Wir haben anstelle einer Gasfackel einen Biogasbrenner installiert. Mit dem können wir überschüssige Gasmengen verwerten. Außerdem können wir bei einem Ausfall des Blockheizkraftwerkes auch den Fermenter damit heizen. Im nächsten Winter wollen wir damit auch unsere Häuser beheizen. Ist das zulässig?


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Wir haben anstelle einer Gasfackel einen Biogasbrenner installiert. Mit dem können wir überschüssige Gasmengen verwerten. Außerdem können wir bei einem Ausfall des Blockheizkraftwerkes auch den Fermenter damit heizen. Im nächsten Winter wollen wir damit auch unsere Häuser beheizen. Ist das zulässig?


Solange Sie aus dem überschüssigen Gas lediglich Wärme und keinen Strom gewinnen, ist dies aus Sicht des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erlaubt. Dabei dürfen Sie Ihr Wohnhaus aber auch Miethäuser heizen.


Beachten Sie: Falls Sie für das zusätzliche Gas auch mehr Substrat für die Biogasanlage brauchen, müssen Sie Ihre Genehmigung ändern. Sie müssen die zusätzlichen Rohstoffe, die Sie einsetzen wollen, entsprechend anzeigen. Die Änderung der Einsatzstoffe kann einfach oder schwierig sein, das hängt allein von der Genehmigungsbehörde ab. Für manche Behörden reicht eine bloße Mitteilung, andere möchten hier ein komplettes Genehmigungsverfahren sehen. Häufig richtet es sich danach, um wie viel Sie die Menge der Rohstoffe erhöhen.


Verheizen Sie ausschließlich Biogas, das Sie aus Biomasse gewonnen haben, müssen Sie keine Energiesteuer zahlen. Mischen Sie zu dem Biogas noch Erdgas, fällt meist für den Teil Energiesteuer an.


RA Dr. Helmut Loibl, Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB, Regensburg

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