125er fahren ohne Extra-Prüfung, Moped schon mit 15 Jahren: Beides ist jetzt möglich:
Autofahrer, die seit mind. fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B, also Auto-Führerschein haben und 25 Jahre und älter sind, erhalten nach neun 90-minütigen Unterrichtseinheiten in der Fahrschule, die Berechtigung, in Deutschland Motorräder der Klasse A1 mit bis zu 125 cm³ und 15 PS zu fahren. Kosten der Schulung: ca. 600 – 1000 €. Eine Motorradprüfung ist dafür nicht nötig.
Jugendliche können jetzt bereits mit 15 statt bisher 16 Jahren Rollerführerschein machen. Dabei entscheidet jedoch jedes Bundesland für sich, ob es die neue Regel umsetzt. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erlauben 15-Jährigen probehalber bereits seit 2013 Mopeds und Roller bis 45 km/h zu fahren. Schleswig-Holstein will das noch im ersten Quartal 2020 erlauben.
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125er fahren ohne Extra-Prüfung, Moped schon mit 15 Jahren: Beides ist jetzt möglich:
Autofahrer, die seit mind. fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B, also Auto-Führerschein haben und 25 Jahre und älter sind, erhalten nach neun 90-minütigen Unterrichtseinheiten in der Fahrschule, die Berechtigung, in Deutschland Motorräder der Klasse A1 mit bis zu 125 cm³ und 15 PS zu fahren. Kosten der Schulung: ca. 600 – 1000 €. Eine Motorradprüfung ist dafür nicht nötig.
Jugendliche können jetzt bereits mit 15 statt bisher 16 Jahren Rollerführerschein machen. Dabei entscheidet jedoch jedes Bundesland für sich, ob es die neue Regel umsetzt. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erlauben 15-Jährigen probehalber bereits seit 2013 Mopeds und Roller bis 45 km/h zu fahren. Schleswig-Holstein will das noch im ersten Quartal 2020 erlauben.