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Muss der Lohnunternehmer über TS-Gehalt der Ernte informieren?

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Ernte vergangenes Jahr ist unsere Grassilage im Fahrsilo nicht richtig verdichtet worden. Dadurch ist sie so stark verdorben, dass sogar Tiere daran verendet sind. Wir mussten das komplette Futter entsorgen und neues kaufen. Diesen Schaden soll unser Lohnunternehmer uns ersetzen. Er war fürs Häckseln, Abfahren und Festfahren des Grases zuständig. Während des Festfahrens hat der Fahrer ständig Pausen gemacht, sodass er den Haufen nicht richtig verdichtet hat. Unser Lohnunternehmer hingegen meint, das Gras sei das Problem. Dieses wäre zu trocken gewesen und hätte sich nicht richtig verdichten lassen. Das hätte er direkt am Erntetag festgestellt. Mir hat er das am Erntetag allerdings nicht gesagt. Dann hätten wir ja Ballensilage oder Heu gemacht. Kann ich den Lohnunternehmer verklagen, dass er mich über den Trockensubstanz-(TS)Gehalt des Grases informieren müsste?


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Ihren Lohnunternehmer zu verklagen, dass er Sie über das zu trockene Gras nicht informiert hat, setzt voraus, dass er dazu verpflichtet ist, Sie zu informieren. Dies ist sehr zweifelhaft. Der Lohnunternehmer hat aufgrund des Werkvertrages den Auftrag, entsprechend Ihrer Anweisung das Gras zu ernten und zu verdichten. Normalerweise hat er keinen Beratungsauftrag. Sie müssten beweisen, dass der Lohnunternehmer Sie hätte informieren müssen.


Daher müssen Sie in der Regel selbst entscheiden, ob das Gras im passenden Zustand zum Ernten ist und in welcher Form Sie es ernten wollen.


Hubertus Schmitte,


WLV, Münster

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