Unser Nachbar möchte ein Mietshaus neben unserem Kuhstall bauen. Laut Bauamt wird das aber nichts. Denn Wohn-Neubauten müssen so viel Abstand zu Betrieben einhalten, dass sie deren Immissionen nicht übermäßig ausgesetzt sind. Umgekehrt sind so auch die Landwirte davor geschützt, dass Ihnen die neuen Nachbarn Geruchsimmissionen verbieten. Mein Nachbar bietet mir nun an, ins Grundbuch eintragen zu lassen, dass er die Immissionen duldet. Würde mich das vor Klagen der künftigen Mieter schützen?
Nein. Den Schutz vor Immissionen hat der Staat seinen Bürgern zu gewährleisten. Es handelt sich also um öffentliches Recht. Privatrechtliche Vereinbarungen ändern daran nichts. Sie wären nicht vor Klagen der künftigen Mieter gefeit. Auch die Behörden könnten Ihnen Auflagen zur Immissionsminderung machen. Daher wird das Mietshaus nicht dadurch zulässig, dass Sie und Ihr Nachbar eine Dienstbarkeit oder Baulast ins Grundbuch eintragen.