Wer Dürrehilfe bewilligt bekommen hat, sollte unbedingt prüfen, welche Pflichten jetzt noch im Nachgang auf den Betrieb zukommen. So fordert z.B. Niedersachsen, dass bis zum 31. Dezember 2019 der Jahresabschluss für 2018/2019 einzureichen ist. Ob bzw. welche Frist bei Ihnen gilt, sollten Sie bei Ihrer Behörde fragen.
Wer nicht pünktlich liefert, muss schlimmstenfalls Rückzahlungen leisten.
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Wer Dürrehilfe bewilligt bekommen hat, sollte unbedingt prüfen, welche Pflichten jetzt noch im Nachgang auf den Betrieb zukommen. So fordert z.B. Niedersachsen, dass bis zum 31. Dezember 2019 der Jahresabschluss für 2018/2019 einzureichen ist. Ob bzw. welche Frist bei Ihnen gilt, sollten Sie bei Ihrer Behörde fragen.
Wer nicht pünktlich liefert, muss schlimmstenfalls Rückzahlungen leisten.