Bei vielen Prämiensparverträgen und Riestersparplänen der Sparkassen stehen den Sparern Nachzahlungen zu, weil die Sparkassen zu geringe Zinsen gezahlt haben. Das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof in einem Urteil. Allerdings müssen die Sparer diese Nachzahlungen aktiv einfordern, rät die Verbraucherzentrale. Ein kostenloses Musteranschreiben finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de (Az.: XI ZR 52/08)
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Bei vielen Prämiensparverträgen und Riestersparplänen der Sparkassen stehen den Sparern Nachzahlungen zu, weil die Sparkassen zu geringe Zinsen gezahlt haben. Das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof in einem Urteil. Allerdings müssen die Sparer diese Nachzahlungen aktiv einfordern, rät die Verbraucherzentrale. Ein kostenloses Musteranschreiben finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de (Az.: XI ZR 52/08)