Derzeit verlangen die Finanzämter für Steuernachzahlungen 6% Zinsen. Der Bundesfinanzhof bezweifelt jedoch, dass dieser Satz für die Zeiträume ab Anfang 2015 verfassungskonform ist. Müssen auch Sie 6% Zinsen zahlen, legen Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein und verweisen auf den Beschluss des Bundesfinanzhofes (Az.: IX B 21/18).
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