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Nährstoffbilanz für Flächen mit Bewirtschaftungsvertrag?

Lesezeit: 1 Minuten

Wir bewirtschaften 60 ha in Niedersachsen und halten 100 Kühe. Weitere 50 ha besitzen wir in Thüringen. Dafür haben wir einen Bewirtschaftungsvertrag mit einem Kollegen. Wer muss für die 50 ha die Nährstoffbilanz erstellen?


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Wir bewirtschaften 60 ha in Niedersachsen und halten 100 Kühe. Weitere 50 ha besitzen wir in Thüringen. Dafür haben wir einen Bewirtschaftungsvertrag mit einem Kollegen. Wer muss für die 50 ha die Nährstoffbilanz erstellen?


Für Pachtflächen ist der Bewirtschafter verantwortlich, daher muss dieser auch für den Nachweis der pflanzenbedarfsgerechten Düngung sorgen. Da Sie keinen Pachtvertrag, sondern einen Bewirtschaftungsvertrag geschlossen haben, ist entscheidend, was im Bewirtschaftungsvertrag steht. Derjenige, der laut Vertrag das wirtschaftliche Risiko trägt, ist verantwortlich für die Nährstoffbilanz. Wenn Ihr Bewirtschafter das Risiko trägt, hat der Nachweis zu erbringen.


Wer weniger als 50 kg Stickstoff/ha oder 30 kg Phosphat/ha aus tierischer Herkunft im Jahr düngt, braucht keine Nährstoffbilanz vorlegen. Auch wer weniger als 50 Großvieheinheiten (GV) insgesamt bzw. weniger als 2,5 GV/ha hält, muss keine Nährstoffbilanz erstellen.


Günter Kuhnt, LWK Niedersachsen, Cloppenburg

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