Ein Naturschutzverband darf auch dann Flächen kaufen, wenn es ebenfalls einen kaufbereiten Landwirt gibt, so der Bundesgerichtshof. Eine Agrargenossenschaft hatte 6 ha in einem sächsischen Biosphärenreservat gepachtet. Obwohl sie das Land kaufen und die Siedlungsbehörde das Vorkaufsrecht ausüben wollte, entschied der BGH für den Naturschutzverband. Dieser verfolge zwar keinen direkten landw. Zweck, habe aber ein Naturschutzkonzept für staatlich als förderungsfähig anzusehende Maßnahme vorgelegt. Als förderungsfähig gilt derzeit noch, was den Zielen im Agrarbericht der Bundesregierung dient. Denn nur wenige Länder haben von ihrer Gesetzgebungskompetenz für das Grundstückverkehrsgesetz (GrstVG) bisher Gebrauch gemacht. Da der Agrarbericht als Ziele auch die Nutzung und Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und Biodiversität enthalte, dürfe der Naturschutz auch nach GrstVG vorrangig kaufen (Az.: BLw 2/18).
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Ein Naturschutzverband darf auch dann Flächen kaufen, wenn es ebenfalls einen kaufbereiten Landwirt gibt, so der Bundesgerichtshof. Eine Agrargenossenschaft hatte 6 ha in einem sächsischen Biosphärenreservat gepachtet. Obwohl sie das Land kaufen und die Siedlungsbehörde das Vorkaufsrecht ausüben wollte, entschied der BGH für den Naturschutzverband. Dieser verfolge zwar keinen direkten landw. Zweck, habe aber ein Naturschutzkonzept für staatlich als förderungsfähig anzusehende Maßnahme vorgelegt. Als förderungsfähig gilt derzeit noch, was den Zielen im Agrarbericht der Bundesregierung dient. Denn nur wenige Länder haben von ihrer Gesetzgebungskompetenz für das Grundstückverkehrsgesetz (GrstVG) bisher Gebrauch gemacht. Da der Agrarbericht als Ziele auch die Nutzung und Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und Biodiversität enthalte, dürfe der Naturschutz auch nach GrstVG vorrangig kaufen (Az.: BLw 2/18).