Neue Entschädigungen: Frust bei Erdkabel-Betroffenen
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Erste Berechnungen der neuen Entschädigungen für Höchstspannungsstromtrassen zeigen: Pro laufendem Meter Leitung erhalten Landeigentümer beim Freileitungsbau künftig deutlich mehr Geld als bei einer Erdkabeltrasse. Zwar schreibt das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus“ bei Erdkabeln 35% des Verkehrswertes (VW) als Entschädigung fest und bei Freileitungen 25%. Dazu kommt ggf. der Beschleunigungszuschlag (BZ). Zu bedenken ist aber, dass zumindest in der Vergangenheit die zu entschädigende Fläche – der „Schutzstreifen“– im Fall von Freileitungen mit 40 bis 70 m umfasste, bei Erdkabeln aber nur rund 15 bis 25 m. Daraus ergeben sich jetzt pro laufendem Meter für Freileitungen deutlich höhere Entschädigungen. Das zugrunde liegende „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus“ tritt voraussichtlich am 1. Juli in Kraft.
Es ist zum Haare raufen: Pro laufendem Meter Leitung gibt es für Erdkabel nun weniger als für eine Freileitung. Dass die Schutzstreifen unterschiedlich breit sind, stimmt zwar. Doch ein Erdkabel bewirkt schwerere Einschränkungen, die Wertminderung ist höher. Die Entschädigung müsste also höher sein. Diesen Konstruktionsfehler des neuen Gesetzes gilt es nun auszubügeln, z.B. über breitere Schutzstreifen für Erdkabel oder höhere Entschädigungssätze.
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Erste Berechnungen der neuen Entschädigungen für Höchstspannungsstromtrassen zeigen: Pro laufendem Meter Leitung erhalten Landeigentümer beim Freileitungsbau künftig deutlich mehr Geld als bei einer Erdkabeltrasse. Zwar schreibt das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus“ bei Erdkabeln 35% des Verkehrswertes (VW) als Entschädigung fest und bei Freileitungen 25%. Dazu kommt ggf. der Beschleunigungszuschlag (BZ). Zu bedenken ist aber, dass zumindest in der Vergangenheit die zu entschädigende Fläche – der „Schutzstreifen“– im Fall von Freileitungen mit 40 bis 70 m umfasste, bei Erdkabeln aber nur rund 15 bis 25 m. Daraus ergeben sich jetzt pro laufendem Meter für Freileitungen deutlich höhere Entschädigungen. Das zugrunde liegende „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus“ tritt voraussichtlich am 1. Juli in Kraft.
Es ist zum Haare raufen: Pro laufendem Meter Leitung gibt es für Erdkabel nun weniger als für eine Freileitung. Dass die Schutzstreifen unterschiedlich breit sind, stimmt zwar. Doch ein Erdkabel bewirkt schwerere Einschränkungen, die Wertminderung ist höher. Die Entschädigung müsste also höher sein. Diesen Konstruktionsfehler des neuen Gesetzes gilt es nun auszubügeln, z.B. über breitere Schutzstreifen für Erdkabel oder höhere Entschädigungssätze.