Neue EU-Öko-Verordnung sorgt weiter für Diskussionen
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Ab 2021 gilt eine neue EU-Öko-Verordnung für alle Bio-Bauern. Besonders gegen die von der EU-Kommission geplanten Regeln für Ställe und Ausläufe liefen aber die Öko-Verbände Sturm. Nun hat die EU-Kommission nachgebessert, endgültig abgestimmt werden soll im März. Wichtige geplante Regeln sind:
Die Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe bei Sauen, Schweinen und Rindern sollen unverändert bleiben.
Der Spaltenanteil bei Ausläufen für Schweine wird auf max. 50% begrenzt.
Bei Geflügel kann der Kaltscharraum künftig zur Stallfläche zählen, wenn er 24 Std. zugänglich ist, Fütterungseinrichtungen oder Tränken sowie eine Isolation vom Außenklima aufweist. Neu im EU-Recht ist die Veranda mit Außenklima, die nicht zur Stallfläche zählt.
Bei Legehennenställen mit erhöhten Ebenen sind künftig nur noch drei statt wie bisher vier Ebenen erlaubt.
Schwer nachzuvollziehen ist, dass für Bruderhähne nur 1 m² Auslauf, für Masthähnchen aber 4 m² vorgeschrieben sind.
Es sind Übergangsfristen von bis zu acht Jahren vorgesehen.
Die Regeln zur Schweinehaltung sollen 2021 erneut beraten werden.
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Ab 2021 gilt eine neue EU-Öko-Verordnung für alle Bio-Bauern. Besonders gegen die von der EU-Kommission geplanten Regeln für Ställe und Ausläufe liefen aber die Öko-Verbände Sturm. Nun hat die EU-Kommission nachgebessert, endgültig abgestimmt werden soll im März. Wichtige geplante Regeln sind:
Die Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe bei Sauen, Schweinen und Rindern sollen unverändert bleiben.
Der Spaltenanteil bei Ausläufen für Schweine wird auf max. 50% begrenzt.
Bei Geflügel kann der Kaltscharraum künftig zur Stallfläche zählen, wenn er 24 Std. zugänglich ist, Fütterungseinrichtungen oder Tränken sowie eine Isolation vom Außenklima aufweist. Neu im EU-Recht ist die Veranda mit Außenklima, die nicht zur Stallfläche zählt.
Bei Legehennenställen mit erhöhten Ebenen sind künftig nur noch drei statt wie bisher vier Ebenen erlaubt.
Schwer nachzuvollziehen ist, dass für Bruderhähne nur 1 m² Auslauf, für Masthähnchen aber 4 m² vorgeschrieben sind.
Es sind Übergangsfristen von bis zu acht Jahren vorgesehen.
Die Regeln zur Schweinehaltung sollen 2021 erneut beraten werden.