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Neue Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitige Renten

Lesezeit: 2 Minuten

Wer ab 2019 erstmals eine vorzeitige LAK-Rente bezieht, muss sich seinen Hinzuverdienst anrechnen lassen.


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Als Hinzuverdienst zählt: Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung sowie Arbeitseinkommen z.B. aus Gewerbe und sonst. selbstständiger Tätigkeit. Für Weiterbewirtschafter mit einem Betrieb oberhalb der Mindestgröße wird zudem das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft angerechnet. Maßgeblich für die Ermittlung des Hinzuverdienstes ist das im Steuerbescheid ausgewiesene Einkommen.


Dabei gelten folgende Hinzuverdienstgrenzen:


  • Bis 450 € pro Monat: Volle Rente
  • Bis 1214,85 € pro Monat: 2/3-Rente.
  • Bis 1777,55 € pro Monat: 1/2-Rente.
  • Bis zu 2336,25 € pro Monat: 1/3-Rente


Wie im Einzelfall gerechnet wird zeigt folgendes Beispiel: Landwirt Georg T. hat ab dem 01.02.2019 Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 580 € für besonders langjährig Versicherte. Seinen landwirtschaftlichen Betrieb wird er trotz Rentenbezug weiterbewirtschaften. Er erzielt daraus LuF-Einkünfte von 24000 € pro Jahr, das sind 2000 € pro Monat. Damit hat Georg T. nur noch Anspruch auf eine Teilrente von 1/3. Diese beträgt dann 193 € pro Monat.


Läge sein Hinzuverdienst zwischen 1214,86 € bis 1775,55 € bekäme er eine 1/2-Rente von monatlich 290 €. Bei einem Hinzuverdienst zwischen 451 € bis 1214,85 € pro Monat bekäme er eine 2/3-Rente von 386,66 € pro Monat.


Auch an LKK-Beiträge denken.

In der Praxis kommt es vor, dass Rentenberechtigte aufgrund der Hinzuverdienstgrenzen einen nur geringen oder gar keinen Anspruch auf LAK-Rente haben. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Einkünfte aus dem Arbeitseinkommen (LuF, Gewerbe, selbst. Tätigkeit, Arbeitnehmereinkünfte) die Hinzuverdienstgrenzen übersteigen. In diesen Fällen ist besondere Vorsicht geboten: Denn wenn Sie einen Rentenantrag gestellt haben und aufgrund des Hinzuverdienstes nur eine geringe oder gar keine Rente bekommen, sind Sie dennoch Rentner und müssen LKK-Beiträge auf Arbeitseinkommen, wie z.B. aus PV-Anlagen entrichten. Dann kann Ihr Rentenantrag zum Minusgeschäft werden.


Beispiel: Ein Weiterbewirtschafter beantragt vorzeitige LAK-Rente, bekommt aber wegen seines Zuverdienstes keine Rente ausgezahlt. Dennoch muss er neben dem Unternehmerbeitrag einen LKK-Beitrag von 185,50 € im Monat auf monatlich 1000 € Ertrag aus einer PV-Anlage zahlen.


Gerade Weiterbewirtschafter mit vorzeitiger Rente, sollten deshalb genau rechnen – bevor sie den Rentenantrag stellen: Wie hoch ist der Zuverdienst? Um wie viel schmälert der Hinzuverdienst die Rente? Wie hoch sind die LKK-Beiträge als Rentner?

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