Versicherte der landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten künftig ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese informiert u.a. über erworbene Rentenansprüche für die Regelaltersrente, über Erwerbsminderungsrenten und bislang gespeicherte Rentenzeiten.
Die SVLFG versendet die Auskünfte voraussichtlich ab August. Prüfen Sie bei diesem Anlass Ihre Altersabsicherung und steuern Sie ggf. nach, empfiehlt Jörg Uenningmann vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, Münster. Berücksichtigen Sie auch mögliche Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Versicherte der landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten künftig ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese informiert u.a. über erworbene Rentenansprüche für die Regelaltersrente, über Erwerbsminderungsrenten und bislang gespeicherte Rentenzeiten.
Die SVLFG versendet die Auskünfte voraussichtlich ab August. Prüfen Sie bei diesem Anlass Ihre Altersabsicherung und steuern Sie ggf. nach, empfiehlt Jörg Uenningmann vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, Münster. Berücksichtigen Sie auch mögliche Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.