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Neue Messzähler: Wen trifft’s?

Lesezeit: 4 Minuten

Hintergründe zum „Smart Meter Rollout“ erklärt Fabian Zuber von der Commetering GmbH.


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Was bedeutet Smart Meter?


Zuber: Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, also ein digitaler Stromzähler, der mit einem Kommunikationstool, dem Smart Meter Gateway, verknüpft wird. Der Einbau ist gesetzlich verpflichtend geregelt. Man spricht dabei auch von Smart Meter Rollout. Beschlossen wurde dies im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dahinter steht der Ansatz, die alten analogen Stromzähler in Deutschland Schritt für Schritt durch digitale und kommunikationsfähige Geräte zu ersetzen. Richtig losgehen wird es aber erst, wenn die neuen Geräte vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind. Darauf wartet die Branche schon lange, aber 2019 könnte das soweit sein.


Sind auch Landwirte davon betroffen?


Zuber: Wir gehen davon aus, dass bisher rund 300000 PV-Anlagen von Landwirten errichtet worden sind. Da die Einbaupflicht für Smart Meter bei allen PV-Anlagen mit einer Leistung größer 7 kWp greift, dürfte die Betroffenheit unter ihnen hoch sein. Denn die Zwangsbeglückung mit Smart Metern gilt auch für den Bestand, egal, wann die Anlage errichtet wurde.


Was müssen sie dafür unternehmen, welche Fristen gelten?


Zuber: Zunächst heißt es abwarten. Dann wird man früher oder später vom örtlichen Netzbetreiber einen Brief erhalten und über den Pflichteinbau informiert. Wann das passiert, ist schwer vorherzusagen. Es könnte schon Anfang 2020, aber beispielsweise auch erst Ende 2023 soweit sein. Fakt ist, dass jeder Betreiber dann drei Monate Zeit hat, sich den Smart Meter einbauen zu lassen – oder aber, um von der Wahlfreiheit des Messstellenbetreibers Gebrauch zu machen und einen anderweitigen Anbieter damit zu beauftragen. Wer den Rollout ganz umgehen will, kann sich jetzt noch eine moderne Messeinrichtung mit einer Kommunikationsanbindung installieren lassen. Dann greift ein Bestandsschutz von acht Jahren. Außerdem werden die zertifizierten Geräte teurer sein. Für alle, bei denen der Rollout früh greift, ist es also der günstigere Weg, sich jetzt einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu suchen. Das einzige Problem dabei: Es gibt keine Formel, um den möglichen wirtschaftlichen Vorteil zu errechnen. Denn wann die Pflicht zum Einbau für jeden Einzelnen greift, kann man nicht pauschal sagen. Das wird jeder Netzbetreiber vor Ort anders entscheiden.


Welche Kosten kommen auf Anlagenbetreiber wann zu?


Zuber: Der Betrieb der Zähler wird für PV-Anlagenbetreiber teurer werden. Das Gesetz definiert sogenannte Preisobergrenzen, also den maximalen Betrag, der für den Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt werden darf. Die Preisobergrenze liegt für Erzeugungsanlagen gestaffelt nach Größe zwischen 100 und 200 €/Jahr. Aktuell spricht alles dafür, dass die zuständigen Messstellenbetreiber diese Preisobergrenze auch verlangen werden, damit wird der Messstellenbetrieb erst mal teurer. Wer also beispielsweise eine PV-Anlage mit einer Größe von 40 kWp betreibt, der wird zukünftig für den Messstellenbetrieb beim lokalen Netzbetreiber in der Regel 170 €/Jahr bezahlen müssen. Wer es dann günstiger haben möchte, der wird sich nach einem anderen Messstellenbetreiber auf dem Markt umsehen müssen.


Inwiefern können sie sich gegen den Zwangseinbau wehren?


Zuber: Wie Zwangseinbau schon sagt – es ist eine Pflicht, die gesetzlich vorgeschrieben und ohne wirkliche Alternative ist. Der Gesetzgeber will mit dem Rollout die Stabilität des Energiesystems langfristig sicherstellen und setzt daher auf die digitalen Daten aus Millionen von Zählpunkten. Es wird sich aber lohnen, die Angebote zu vergleichen, um die bestmögliche Zählerkonfiguration zum bestmöglichen Preis zu bekommen. Oder aber man umgeht den Rollout, indem man noch vorab handelt und sich acht Jahre Ruhe verschafft.


Worauf sollten Anlagenbetreiber bei der Auswahl der Geräte achten?


Zuber: Grundsätzlich lohnt es sich, die laufenden Kosten des Zählerbetriebs zu überprüfen. Insbesondere bei größeren Anlagen über 100 kWp werden für RLM-Zähler teilweise Mondpreise verlangt, obwohl es heute viel günstigere Alternativen gibt. Die wenigsten wissen dabei, dass der lokale Netzbetreiber kein Monopol auf den Zählerbetrieb hat, sondern der Messstellenbetrieb frei wählbar ist. Man muss nur aktiv werden.


Sobald der Rollout dann offiziell startet und nur noch zertifizierte Geräte eingebaut werden dürfen, wird es nur noch wenige Differenzierungsmerkmale geben. Denn alle Geräte können den sehr strengen regulatorischen Vorgaben gemäß dasselbe. Einen kleinen Unterschied wird es voraussichtlich beim Preis geben, insbesondere bei größeren Anlagen. Daneben kann es sinnvoll sein, auf Zusatzangebote zu achten, wie z.B. auf eine bessere Visualisierung der Stromerträge.

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