Ab dem neuen Jahr dürfen sich Meister und Fachagrarwirte gleichzeitig „Bachelor Professional“, z.B. geprüfte Klauenpfleger oder Forstmaschinenführer „Berufsspezialisten“ nennen. Die zusätzlichen Bezeichnungen gelten für berufsbegleitende Fortbildungsabschlüsse, nicht z.B. für den Fachschulabschluss „staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt“.
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Ab dem neuen Jahr dürfen sich Meister und Fachagrarwirte gleichzeitig „Bachelor Professional“, z.B. geprüfte Klauenpfleger oder Forstmaschinenführer „Berufsspezialisten“ nennen. Die zusätzlichen Bezeichnungen gelten für berufsbegleitende Fortbildungsabschlüsse, nicht z.B. für den Fachschulabschluss „staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt“.