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Neues beim Mindestlohn

Lesezeit: 1 Minuten

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1.1. von 9,19 € auf 9,35 €. Ab dann gilt auch für Azubis ein Mindestlohn. Dieser liegt 2020 im ersten Lehrjahr bei monatlich 515 €, 2021 bei 550 €, 2022 bei 585 € und 2023 bei 620 €. Danach passt er sich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an. Der Mindestlohn im zweiten Lehrjahr liegt 18%, der im dritten 35% über dem jeweils gültigen Mindestlohn im ersten Lehrjahr.


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Der Mindestlohn gilt auch für die Landwirtschaft. Ausbilder, die die tarifliche Ausbildungsvergütung zahlen, liegen ohnehin darüber. Wer nicht an den Tarif gebunden ist und bis zu 20% weniger zahlen könnte, liegt jedoch möglicherweise darunter. Dann gilt: Der Mindestlohn für Azubis ist die absolute Untergrenze.

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