Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1.1. von 9,19 € auf 9,35 €. Ab dann gilt auch für Azubis ein Mindestlohn. Dieser liegt 2020 im ersten Lehrjahr bei monatlich 515 €, 2021 bei 550 €, 2022 bei 585 € und 2023 bei 620 €. Danach passt er sich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an. Der Mindestlohn im zweiten Lehrjahr liegt 18%, der im dritten 35% über dem jeweils gültigen Mindestlohn im ersten Lehrjahr.
Der Mindestlohn gilt auch für die Landwirtschaft. Ausbilder, die die tarifliche Ausbildungsvergütung zahlen, liegen ohnehin darüber. Wer nicht an den Tarif gebunden ist und bis zu 20% weniger zahlen könnte, liegt jedoch möglicherweise darunter. Dann gilt: Der Mindestlohn für Azubis ist die absolute Untergrenze.
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Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1.1. von 9,19 € auf 9,35 €. Ab dann gilt auch für Azubis ein Mindestlohn. Dieser liegt 2020 im ersten Lehrjahr bei monatlich 515 €, 2021 bei 550 €, 2022 bei 585 € und 2023 bei 620 €. Danach passt er sich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an. Der Mindestlohn im zweiten Lehrjahr liegt 18%, der im dritten 35% über dem jeweils gültigen Mindestlohn im ersten Lehrjahr.
Der Mindestlohn gilt auch für die Landwirtschaft. Ausbilder, die die tarifliche Ausbildungsvergütung zahlen, liegen ohnehin darüber. Wer nicht an den Tarif gebunden ist und bis zu 20% weniger zahlen könnte, liegt jedoch möglicherweise darunter. Dann gilt: Der Mindestlohn für Azubis ist die absolute Untergrenze.