Die Novelle des Bundesjagdgesetzes war lange angekündigt. Nun legte Julia Klöckner einen Entwurf vor. Das Wichtigste:
Zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden soll künftig ein Schießübungsnachweis nötig sein.
Der Entwurf gibt höhere und umfassendere Anforderungen an die Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vor.
Das Gesetz bestimmt einheitliche Regeln für die Zertifizierung von Büchsenmunition.
Nachtzieltechnik für die Jagd auf Schwarzwild soll erlaubt werden.
Kauf und Verkauf von Tellereisen sollen verboten werden.
Außer Falkner und Wissenschaftler soll niemand fangbereite Fallen für Greifvögel besitzen dürfen.
An Wildquerungshilfen sind künftig ausschließlich Bewegungsjagden erlaubt.
Die behördliche (Höchst-) Abschussplanung wird für Rehwild abgeschafft. Stattdessen sollen sich Jagdgenossenschaften und Grundeigentümer mit den Jägern auf einen jährlichen Mindestabschuss für Rehwild im Jagdpachtvertrag einigen und den Vertrag der Jagdbehörde zur Genehmigung vorlegen. Kommt es zu keiner Einigung oder reicht der Mindestabschuss aus Sicht der Behörde nicht, darf diese stattdessen eine Mindestabschussquote vorschreiben. Wird der Mindestabschuss nicht erreicht, soll die zuständige Behörde anordnen, den Wildbestand zu verringern.
Laut Gesetzesentwurf, muss die Jagd so erfolgen, dass eine Waldverjüngung künftig im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich wird.
Der Gesetzesentwurf geht nun in die Länder- und Verbändeanhörung. Die Vorlage im Kabinett ist für September geplant.
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Die Novelle des Bundesjagdgesetzes war lange angekündigt. Nun legte Julia Klöckner einen Entwurf vor. Das Wichtigste:
Zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden soll künftig ein Schießübungsnachweis nötig sein.
Der Entwurf gibt höhere und umfassendere Anforderungen an die Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vor.
Das Gesetz bestimmt einheitliche Regeln für die Zertifizierung von Büchsenmunition.
Nachtzieltechnik für die Jagd auf Schwarzwild soll erlaubt werden.
Kauf und Verkauf von Tellereisen sollen verboten werden.
Außer Falkner und Wissenschaftler soll niemand fangbereite Fallen für Greifvögel besitzen dürfen.
An Wildquerungshilfen sind künftig ausschließlich Bewegungsjagden erlaubt.
Die behördliche (Höchst-) Abschussplanung wird für Rehwild abgeschafft. Stattdessen sollen sich Jagdgenossenschaften und Grundeigentümer mit den Jägern auf einen jährlichen Mindestabschuss für Rehwild im Jagdpachtvertrag einigen und den Vertrag der Jagdbehörde zur Genehmigung vorlegen. Kommt es zu keiner Einigung oder reicht der Mindestabschuss aus Sicht der Behörde nicht, darf diese stattdessen eine Mindestabschussquote vorschreiben. Wird der Mindestabschuss nicht erreicht, soll die zuständige Behörde anordnen, den Wildbestand zu verringern.
Laut Gesetzesentwurf, muss die Jagd so erfolgen, dass eine Waldverjüngung künftig im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich wird.
Der Gesetzesentwurf geht nun in die Länder- und Verbändeanhörung. Die Vorlage im Kabinett ist für September geplant.