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Nicht nur an die GEMA blechen...

Lesezeit: 1 Minuten

Bald starten die ersten Hoffeste. Sie sind nicht nur gute Öffentlichkeitsarbeit, sondern machen im besten Fall richtig Spaß. Aber sie kosten auch Geld. Beauftragen Sie z.B. eine Band, fallen neben der Gage auch GEMA-Gebühren an. Die werden die meisten noch auf dem Schirm haben. Zudem müssen Sie aber auch noch Abgaben an die sogenannte Künstlersozialkasse (KSK) zahlen: Sobald Sie Leistungen eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten nutzen und dafür mehr als 450 € im Jahr ausgeben, müssen Sie der Kasse jeweils bis zum 31.3. des Folgejahres die ausgegebene Gage melden und davon 5,2% an diese abführen. Sie sind nicht nur verpflichtet, bei Bandauftritten zu zahlen, sondern z.B. auch, wenn Sie Ihren Internetauftritt, Etiketten für Ihre Produkte oder einen Flyer gestalten lassen.


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Versäumen Sie die Zahlung, können Bußgelder bis 50000 € drohen. Ob Sie zahlen oder nicht, prüfen die Kontrolleure der Deutschen Rentenversicherung bei Ihren Betriebsprüfungen direkt mit.


Buchen Sie hingegen einen Künstler für private Zwecke, z.B. einen Musiker für Ihre Geburtstagsfeier, fallen keine Abgaben an.

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