Der Sturm „Friederike“ hat insbesondere in Süd-Niedersachsen sowie in Nord- und Mittelhessen Schäden verursacht, welche die des Sturms „Kyrill“ vor zehn Jahren noch übersteigen. Die Finanzverwaltungen der beiden Länder gewähren betroffenen Land- und Forstwirten daher nun steuerliche Erleichterungen. In einem Erlass regelt die Finanzverwaltung unter anderem:
- Stundungsmöglichkeiten für Steuervorauszahlungen,
- Sonderabschreibungen für wieder hergestellte Gebäude und bei Ersatzbeschaffung durch den Sturm zerstörter beweglicher Wirtschaftsgüter sowie
- Bildung steuerfreier Rücklagen zur Ersatzbeschaffung in den Folgejahren.
Für besonders betroffene Forstwirte gibt es zusätzliche steuerliche Erleichterungen. So besteuert der Fiskus die Einkünfte aus Kalamitätsnutzungen vom ersten Festmeter an nur mit einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes. Voraussetzung ist, dass die Sturmschäden mehr als das doppelte des Nutzungssatzes (Hiebsatzes) betragen. Kleine Forstbetriebe bis zu 50 ha, die über keinen amtlich festgestellten Nutzungssatz verfügen, können einen Nutzungssatz von 5 fm ohne Rinde je ha zugrunde legen.
Beispiel: Die Forstfläche beträgt 40 ha, es sind Sturmschäden von 650 fm entstanden. Dann beträgt der Nutzungssatz 200 fm (40 ha x 5 fm/ha). Die Schäden übersteigen also den Nutzungssatz um mehr als das Doppelte. Daher besteuert das Finanzamt sämtliche Einkünfte aus der Holznutzung des Forstwirtes mit dem Viertel-Steuersatz.
Wichtig ist, dass Sie die Sturmschäden (Kalamitäten) unverzüglich, auf jeden Fall vor der Aufarbeitung beim zuständigen Finanzamt melden.
Steuerberater Dr. Richard
Moser, Göttingen