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Noch mehr Zeit für Investitionen

Lesezeit: 1 Minuten

Sie haben 2017 oder 2018 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet? Normalerweise müssen Sie innerhalb von drei Jahren investieren und den IAB wieder auflösen.


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Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber die Frist für im Jahr 2017 gebildete IAB bereits auf vier Jahre verlängert. Nun bekommen Sie fünf Jahre und für Beträge aus 2018 vier Jahre lang Zeit. Beide Fristen – für 2017 als auch 2018 – enden somit bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr (WJ) am 30.6.2022. Für Kalenderjahrbetriebe ist der 31.12.2022 entscheidend. Darauf weist Steuerberater Bernhard Billermann von der wetreu Alfred Haupt KG in Münster hin.


Für 6b-Rücklagen hat die Regierung die Zügel ebenfalls gelockert. Wenn Sie in den WJ 2015/2016 oder 2016/17 eine Fläche verkauft und dafür eine 6b-Rücklage gebildet haben, dann müssen Sie das Geld eigentlich in den folgenden vier WJ wieder reinvestieren. Nun haben Sie in beiden Fällen bis zum 30.6.2022 Zeit. Für Kalenderjahrbetriebe gilt der 31.12.2022.

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