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topplus Entschädigung

Noch vieles unklar

Lesezeit: 2 Minuten

Landwirte, die Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Tierseuchen hinnehmen müssen, haben nach dem 2018 geänderten Tiergesundheitsgesetz Anspruch auf staatliche Entschädigung. Sie bekommen Ersatz z.B. für Ernteausfälle und verspätetete Aussaaten. Die Berechnung soll auf Grundlage der gewöhnlichen Verdienste und Nutzungsentgelte erfolgen. Nicht ersetzt werden entgangene Gewinne, z.B. aufgrund veränderter Marktpreise.


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Die konkrete Ausgestaltung der Entschädigung ist Ländersache. Dabei soll der Schadenersatz wohl in der Regel für den konkreten Einzelfall erfolgen. Die Art und Weise der Berechnung ist aber vielfach noch nicht geregelt. Derzeit arbeitet das Thünen-Institut an einem Vorschlag für ein bundeseinheitliches Konzept. Für betroffene Landwirte in Brandenburg geht es jetzt schon konkret darum, wie viel Entschädigung sie für die aktuellen Schäden, die ggf. bis ins nächste Jahr reichen, bekommen. Auch hier fehlt es noch an klaren Regelungen.


Ebenfalls noch nicht im Detail geklärt ist, inwieweit die staatliche Entschädigung und der Schadenersatz privater ASP-Ernteversicherungen miteinander verrechnet werden.


Die München&Magedeburger Versicherung (MMA) zahlt aktuell die vereinbarte tägliche Pauschalentschädigung – unabhängig von staatlichen Entschädigungen. Nach Auffassung der MMA eignet sich die Versicherungsleistung die explizit auch entgangene Gewinne umfasst, nicht für eine Verrechnung mit der staatlichen Entschädigung. Auf der anderen Seite haben einzelne Bundesländer jedoch angekündigt, Versicherungsleistungen anzurechnen.


Die R+V entschädigt die tatsächlichen Ertragsausfälle, staatliche Leistungen werden angerechnet. Unklar ist, inwieweit die Behörden ihrerseits eine schon ausgezahlte Versicherungsleistung auf die Entschädigung anrechnen.


Neuversicherungen bietet nur noch die MMA. „Bei der Entscheidung darüber sollten Sie bedenken“, so Versicherungsberater Bernhard Post vom WLV in Saerbeck, „dass die staatliche Entschädigung schon einen Großteil der Schäden abgedeckt“ (top agrar1/2020, Seite 24).Anne Schulze Vohren

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