Novelle der TA Luft behandelt Höfe wie Industrieanlagen
Der von Minister Trittin vorgelegte Entwurf zur Novelle der TA Luft sieht einschneidende Änderungen für tierhaltende Be-triebe vor. Wer wäre davon betroffen ? Born: Die Absicht, auch landwirtschaftliche Betriebe einzu-beziehen, geht an der Realität vorbei. Wir kritisieren, dass ne-ben den im Bundesimmissionsschutzgesetz definierten geneh-migungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen vor allem auch viele kleinere Betriebe erfasst werden. Die müssen technische Auf-lagen erfüllen, die viel Geld kosten, aber zur Verbesserung der Umwelt wenig beitragen. So ist z. B. die Ermittlung der Am-moniakVorbelastung für Ställe ab 536 Mastschweine-, 181 Sau-enund 88 Kuhplätzen vorgesehen. Für Schwebstaub liegen die Grenzen z. B. bei 900 Mastschweineplätzen. Was sind Ihre Hauptkritikpunkte am Verordnungs-Entwurf? Born: Die Erfassung und Bewertung der Emissionen soll mit gleichen Instrumenten erfolgen wie bei industriellen...
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