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Novelle der TA Luft behandelt Höfe wie Industrieanlagen

Lesezeit: 3 Minuten

Der von Minister Trittin vorgelegte Entwurf zur Novelle der TA Luft sieht einschneidende Änderungen für tierhaltende Be-triebe vor. Wer wäre davon betroffen ? Born: Die Absicht, auch landwirtschaftliche Betriebe einzu-beziehen, geht an der Realität vorbei. Wir kritisieren, dass ne-ben den im Bundesimmissionsschutzgesetz definierten geneh-migungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen vor allem auch viele kleinere Betriebe erfasst werden. Die müssen technische Auf-lagen erfüllen, die viel Geld kosten, aber zur Verbesserung der Umwelt wenig beitragen. So ist z. B. die Ermittlung der Am-moniakVorbelastung für Ställe ab 536 Mastschweine-, 181 Sau-enund 88 Kuhplätzen vorgesehen. Für Schwebstaub liegen die Grenzen z. B. bei 900 Mastschweineplätzen. Was sind Ihre Hauptkritikpunkte am Verordnungs-Entwurf? Born: Die Erfassung und Bewertung der Emissionen soll mit gleichen Instrumenten erfolgen wie bei industriellen Anlagen mit definierten Abluftquellen. Diese Übertragung ignoriert die sehr diffusen Emissionen bei Ställen und der Tierhaltung über-haupt. Umweltminister Jüttner (SPD) aus Niedersachsen hat zum Beispiel vor der Novelle gewarnt, da dann sogar die Frei-landhaltung von Hühnern nicht mehr möglich sei. Die Erfassung der Emissionen ist mit unverhältnismäßig hohen Messkos-ten verbunden, zum Beispiel für Staubmessungen, mit bis zu 100 000 DM. Auch die Messung zur Ermittlung der Vorbelastung bei Bau-vorhaben ist landwirtschaftlichen Betrieben nicht zuzumuten. Es kann nicht Aufgabe der Landwirtschaft sein, ein flächende-ckendes Messnetz für Schwebstaub- und Ammoniakvorbelas-tungen zu erstellen. Ungewöhnlich scharf hat auch das KTBL die Vorschriften zur Ableitung von Abgasen kritisiert. Warum? Born: Mit der TA Luft wird angestrebt die Produktionsstät-te von der Umwelt abzukapseln und die Abluft über Schorn-steine abzuführen. Haltungsformen wie Kaltställe, Offen- oder Auslaufställe werden massiv benachteiligt. Vor allem aus Tier-schutzgründen gewünschte Haltungsformen werden besonders betroffen. Das zeigt die Absurdität der Novelle. Wie würden sich die Änderungen auf die Betriebe auswirken? Born: Den Landwirten werden vor allem bei Stallneubauten erhebliche Knüppel in den Weg geworfen. Die enormen Kosten der Mess- und Bewertungsmethoden stehen in keinem Verhält-nis zum Investitionsvolumen landwirtschaftlicher Betriebe. Dies schwächt die Position unserer Landwirte im europäischen Wettbewerb und verhindert die Entwicklung der Betriebe. In welchen Punkten muss der Entwurf nachgebessert werden? Born: Die Novelle der TA Luft sollte sich ausschließlich auf genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen nach § 4 BImSchG beziehen. Die Messmethoden sind einfacher zu ge-stalten und den landwirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Geruchsemissionen und Ammoniak-Belastungen sollten durch Abstandsregelungen, wie sie in der VDI-Richtlinie geregelt sind, berücksichtigt werden. Regelungen zu Schwebstaub-Nieder-schlägen sollten für die landwirtschaftliche Tierhaltung wegen ihrer geringen Bedeutung generell nicht angewendet werden.

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