CDU und FDP haben in NRW das umstrittene „Ökologische Jagdgesetz“ der rot-grünen Vorgängerregierung neu gefasst. Es tritt am 1. April 2019 in Kraft und orientiert sich wieder stärker an bundesrechtlichen Vorgaben. Die wichtigsten Änderungen:
Orientierung der Liste der jagdbaren Arten am Bundesjagdgesetz, teils neue Jagdzeiten,
Erleichterung der Kirrjagd als effiziente Methode der Wildschweinbejagung,
bei Büchsen, für die es keine bleifreien Geschosse gibt, ist Bleimunition erlaubt,
die staatlich erhobene Jagdabgabe entfällt; der Jagdverband (LJV) arbeitet an einer Alternative,
Einführung eines Betretungsverbots für alle jagdlichen Einrichtungen (Hochsitz etc.),
ein Sender an Lebendfallen muss täglich zweimal eine Statusmeldung verschicken, die Kontrollgänge entfallen,
die Baujagd ist wieder erlaubt, außer Dachse im Naturbau,
lebende, kurzzeitig flugunfähige Enten werden zur Hundeausbildung genehmigt,
beim Schießnachweis entfällt die Bewertung.
70% der 2015 von der Vorgängerregierung neu gefassten Regelungen haben laut LJV weiter Bestand. Diese seien auch völlig unstrittig. „Handwerkliche Fehler im alten Gesetz wurden durch praxisnahe Regeln unter Beachtung naturschutzfachlicher und sozialer Anforderungen behoben“, heißt es beim LJV.
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CDU und FDP haben in NRW das umstrittene „Ökologische Jagdgesetz“ der rot-grünen Vorgängerregierung neu gefasst. Es tritt am 1. April 2019 in Kraft und orientiert sich wieder stärker an bundesrechtlichen Vorgaben. Die wichtigsten Änderungen:
Orientierung der Liste der jagdbaren Arten am Bundesjagdgesetz, teils neue Jagdzeiten,
Erleichterung der Kirrjagd als effiziente Methode der Wildschweinbejagung,
bei Büchsen, für die es keine bleifreien Geschosse gibt, ist Bleimunition erlaubt,
die staatlich erhobene Jagdabgabe entfällt; der Jagdverband (LJV) arbeitet an einer Alternative,
Einführung eines Betretungsverbots für alle jagdlichen Einrichtungen (Hochsitz etc.),
ein Sender an Lebendfallen muss täglich zweimal eine Statusmeldung verschicken, die Kontrollgänge entfallen,
die Baujagd ist wieder erlaubt, außer Dachse im Naturbau,
lebende, kurzzeitig flugunfähige Enten werden zur Hundeausbildung genehmigt,
beim Schießnachweis entfällt die Bewertung.
70% der 2015 von der Vorgängerregierung neu gefassten Regelungen haben laut LJV weiter Bestand. Diese seien auch völlig unstrittig. „Handwerkliche Fehler im alten Gesetz wurden durch praxisnahe Regeln unter Beachtung naturschutzfachlicher und sozialer Anforderungen behoben“, heißt es beim LJV.