Seit Jahren verkaufe ich meinem Viehhändler Kälber per Handschlag. Bislang bezahlte er sie mir immer nach der Notierung im Wochenblatt. Nun gab er mir jedoch für 10 Kälber insgesamt nur 100 €. Er sagte, neun Kälber seien verendet. In Wirklichkeit stehen alle 10 aber bei einem mir bekannten Mäster. Kann ich eine höhere Bezahlung nachfordern?
Ja. Weil Sie dem Händler schon seit Jahren Kälber auf Basis der Wochenblatt-Notierung verkaufen, liegt hier ein Fall von „langjähriger Übung“ vor. Das kommt einem Kaufvertrag mit festgeschriebenem Preis gleich. Sollte der Händler dies abstreiten, so können Sie es anhand der früheren Abrechnungen nachweisen. Mit der Anlehnung des Kaufpreises an die Wochenblatt-Notierung dürften aber stillschweigend auch Qualitätsanforderungen verbunden sein. Will der Händler jedoch den Kaufpreis wegen Qualitätsmängeln mindern, so muss er seinerseits nachweisen, dass mit den Kälbern etwas nicht in Ordnung war. Wenn Sie sicher sind, dass die Kälber bei voller Gesundheit waren, haben Sie daher Anspruch auf eine angemessene Nachzahlung.