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Nur Zeitwert für ausgebrannten Mähdrescher?

Lesezeit: 1 Minuten

Mein Mähdrescher hat bei einem Brand einen Totalschaden erlitten. Der Brand ereignete sich genau 2 Jahre und 11 Monate nach der Lieferung. Laut Versicherungsbedingungen ersetzt die Kfz-Versicherung bei einem Totalschaden, der innerhalb der ersten 3 Jahre nach Kauf eintritt, den Neuwert. Der Versicherer will jetzt aber nur den Zeitwert entschädigen. Wie kann das sein?


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Was der Versicherer im Schadensfall zahlt, hängt von den allgemeinen und den besonderen Bedingungen für die Kfz-Police ab. Grundsätzlich wird der Zeitwert ersetzt, also der Wiederbeschaffungswert unter Abzug des vorhandenen Restwertes. Die Versicherungsbedingungen können aber auch ausnahmsweise eine Entschädigung zum Neupreis bei Totalschaden vorsehen. Dies gilt dann innerhalb der ersten Nutzungsjahre und nur für den Erstbesitzer.


Für die Berechnung des Zeitraumes, innerhalb dessen der Neupreis erstattet wird, ist aber immer der Tag der Erstzulassung entscheidend und nicht z. B. der Übergabezeitpunkt. In Ihrem Fall kann es also durchaus sein, dass die Erstzulassung des Mähdreschers länger als 3 Jahre zurückliegt und daher der Versicherer zu Recht nur den Zeitwert ersetzen will.

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