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Özdemir will mit Tierhaltungskennzeichnung ernst machen

Lesezeit: 2 Minuten

Es gab wenige Überraschungen, als Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir Anfang Juni seine Eckpunkte für die Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in Berlin öffentlich vorstellte.


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Das Konzept konzentriert sich ganz auf die bisher schon durchgesickerten fünf Haltungsformen vom gesetzlichen Mindeststandard über strukturierte Ställe, Außenklima, Freilufthaltung bis hin zu Bio (s. Kasten)


Die Kennzeichnung bezieht sich zunächst nur auf Frischfleisch aus der Schweinemast. Weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh oder Geflügel sowie verarbeitete Produkte sollen erst später zur Haltungskennzeichnung hinzu kommen. Zudem wird sie zunächst auch nur im Einzelhandel, im Fachhandel an Bedientheken, im Onlinehandel sowie auf dem Wochenmarkt eingeführt. Die Gastronomie und die Außer-Haus-Verpflegung sollen erst später folgen.


„Wir machen das jetzt!“, gab sich Özdemir vor der Presse entschlossen. Die Tierhaltungskennzeichnung könne nicht länger warten. Er wünsche sich, „dass gutes Fleisch aus Deutschland auf unsere Tische kommt“, sagte Özdemir und betonte, dass dies aus dem Mund eines Vegetariers aus einer muslimischen Familie etwas Besonderes sei. „Ich mache keine Landwirtschaftspolitik auf Basis von persönlichen Ernährungsgewohnheiten“, so Özdemir.


Vor der Sommerpause soll ein entsprechender Gesetzentwurf in die Abstimmung zwischen den Ministerien gehen. Bis Ende des Jahres soll der Bundestag zumindest in erster Lesung über das Gesetz beraten, ein Beschluss könnte damit wohl frühestens Anfang 2023 folgen. Im Laufe des Jahres 2023 soll die Kennzeichnung dann im Handel eingeführt werden.


Offen bleibt die Finanzierung für einen Umbau der Tierhaltung hin zu höheren Haltungsformen. Außer der 1 Mrd. € für Stallinvestitionen in den nächsten vier Jahren hat Özdemir nichts vorzuweisen. Vom Handel habe er die Zusage, dass dieser die Haltungsform 2 „Stall + Platz“ wie bisher über die Initiative Tierwohl (ITW) weiter finanzieren wolle. Unbeantwortet bleibt die Frage, wie sich das Konzept auf den gesetzlichen Mindeststandard auswirkt. Özdemir wollte erste Überlegungen des BMEL, die Haltungsform 2 im Jahr 2028 zum gesetzlichen Mindeststandard zu machen, nicht bestätigen. Zudem sind Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht noch in Arbeit (siehe Interview Seite S2). Fleisch aus dem Ausland soll freiwillig am staatlichen Kennzeichnungssystem teilnehmen können.


Das Echo auf die Eckpunkte zur Haltungskennzeichnung ist gemischt. Es überwiegt Ernüchterung, vor allem in der Borchert-Kommission.

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