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Offene Fragen bei den Agrarzahlungen ab 2023

Lesezeit: 3 Minuten

Die abschließende Entscheidung über die Prämienhöhen für die Agrarzahlungen ab 2023 hängt an den Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP. Allein wird die aktuell nur noch geschäftsführende Bundesregierung keine Entscheidung mehr über die Durchführungsverordnungen zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland fällen. Das bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).


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Eigentlich muss die Bundesregierung ihren Strategieplan zur Umsetzung der GAP bis zum Ende des Jahres an die EU-Kommission in Brüssel zur Prüfung weiterleiten. Dafür brauchen die Durchführungsverordnungen nicht nur das Votum der Bundesregierung, sondern auch der Bundesländer über den Bundesrat. Dieser hätte am 17. Dezember die letzte Möglichkeit, in diesem Jahr über die Verordnungen abzustimmen.


Offen sind in den Verhandlungen vom bisher CDU-geführten BMEL und SPD-geführten Bundesumweltministerium (BMU) noch drei Punkte:


Erstens: Das Mindestbudget für die freiwilligen Öko-Regelungen, mit denen Landwirte ihre Basisprämie aufstocken können. Das BMEL will hier 23% der Mittel aus der Ersten Säule festschreiben, das BMU 25%.


Zweitens: Eine gewisse Flexibilität bei den Prämienhöhen. Sollen für die Öko-Regelungen feste Prämienhöhen gelten, oder diese je nach Nachfrage der Landwirte variieren? Das BMEL will die Beträge flexibel in einem Korridor von 90 bis 110% je nach Nachfrage anbieten. Das BMU will sich auf feste Prämienhöhen festlegen, unabhängig davon, wie stark die Öko-Regelungen nachgefragt werden.


Drittens: Die Gewässerrandstreifen. Die Einigung über die GAP auf EU-Ebene hatte im Sommer einen verpflichtenden Gewässerabstand von drei Metern für den Erhalt der Basisprämie vorgegeben. Das BMEL will sich eins zu eins daran halten. Das BMU hingegen will den Gewässerabstand auf fünf Meter erhöhen.


Anfang Oktober hatte das BMEL die GAP-Durchführungsverordnungen und die Prämienhöhen für die freiwilligen Öko-Regelungen vorgestellt. Danach soll es zum Beispiel 30 €/ha für eine vielfältige Fruchtfolge mit Leguminosen, 100 €/ha für die Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und 115 €/ha für extensives Dauergrünland geben. Landwirte hatten daraufhin moniert, dass dies im Vergleich zu den bisherigen Programmen in der Zweiten Säule bei den Agrarumweltmaßnahmen zu wenig sei.


Das Landwirtschaftsministerium verteidigt die gewählten Prämienhöhen damit, dass diese bei den Öko-Regelungen nur für einjährige Maßnahmen gezahlt werden, wohingegen in der Zweiten Säule mehrjährige Maßnahmen vergütet werden. Es will auch im weiteren Prozess darauf achten, dass die Programme sich nicht „gegenseitig kannibalisieren“.

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