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Zu: „Nach Wetterextremen wenig Hilfe vom Handel zu erwarten“, top agrar 11/2017, Seite 27.

Ohne AGB geht es nicht!

Lesezeit: 1 Minuten

Absolut richtig: Wir brauchen AGB. Das Schreiben der Abrechnung wird in den meisten Fällen unseren Partnern überlassen. Das Formulieren der AGB auch. Da muss sich unser Denken und vor allem unser Handeln ändern. In der Regel schreibt in der gewerblichen Wirtschaft der Lieferant eine Rechnung. Er macht auch das Angebot, das Lieferumfang, Konditionen, Zahlungsziel etc. enthält und verweist auf seine AGB. Mit Annahme des Angebotes und Akzeptieren der AGB kommt ein Vertrag zustande. In der Landwirtschaft läuft dies i.d.R. anders, Landhandel, Viehhandel und Molkereien schreiben nicht nur die Abrechnung sondern, geben auch die AGB vor.Gerd Schütte, 19077 Rastow, Mecklenburg-Vorpommern

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