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„Ohne Ansäuerung hätte es keine Genehmigung gegeben“

Lesezeit: 2 Minuten

Sie haben das Gutachten erstellt, auf dessen Basis der Landkreis Celle den deutschlandweit ersten Stall mit Ansäuerungsanlage genehmigt hat.


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Prof. Oldenburg: Genau. Der Milchvieh- und der Jungviehstall sollten direkt neben einem Kiefernwald gebaut werden. Die Emissionen waren viel zu hoch, als dass der Landkreis sie dort hätte genehmigen können – auch nicht mit hohen Schornsteinen und Lüftern. Da bot sich die Gülleansäuerung als Chance an, die Emissionen unter das erlaubte Maß zu senken.


Wie haben Sie die Ammoniakemissionen im Gutachten berechnet?


Prof. Oldenburg: Wie nach TA Luft vorgegeben, haben wir 14,57 kg Ammoniakemissionen pro Tierplatz und Jahr unterstellt – aufgeteilt auf 12,27 kg/Tierplatz/Jahr aus dem Stall und 2,3 kg aus der Lagerung – und diese multipliziert mit der Anzahl der Tierplätze. Da wir aus Studien des dänischen Ministeriums 50% Reduktion der Ammoniakemissionen durch Gülleansäuerung nachweisen konnten, haben wir dann das Ergebnis halbiert.


Und damit war die Genehmigungsbehörde einverstanden?


Prof. Oldenburg: Nein. Sie hat aber immerhin 40% Reduktion akzeptiert, da die VDI Richtlinie 3894 Blatt 1, Tabelle B2 „Emissionsmindernde Maßnahmen Milchviehställe“ bis zu 40% Reduktion durch Säurezusätze zu Flüssigmist angibt.


Hat das für die Genehmigung gereicht?


Prof. Oldenburg: Nicht ganz. Die fehlenden 10% Reduktion haben wir über hohe Schornsteine und Lüfter hinbekommen, die die Emissionen in obere Luftschichten verteilen. So hat die Ausbreitungsrechnung Immissionen ergeben, die den Wald nicht schädigen und der Kreis hat die Ställe ohne weitere Auflagen genehmigt. ▶

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