Sie vermarkten in Ihrem Online-hofshop nicht nur Ihre eigene Waren, sondern auch die Produkte von Berufskollegen? Dann benötigen Sie von diesen ab sofort eine „Unternehmerbescheinigung“. Andernfalls können Sie vom Finanzamt in Haftung genommen werden, wenn diese „Drittanbieter“ ihre Umsatzsteuer aus dem Verkauf auf Ihrer betrieblichen Homepage nicht ordnungsgemäß an das Finanzamt abführen. Die entspre-chenden Anträge (Ust 1 TJ) für den „Persilschein“ gibt es bei den Finanzämtern vor Ort.
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Sie vermarkten in Ihrem Online-hofshop nicht nur Ihre eigene Waren, sondern auch die Produkte von Berufskollegen? Dann benötigen Sie von diesen ab sofort eine „Unternehmerbescheinigung“. Andernfalls können Sie vom Finanzamt in Haftung genommen werden, wenn diese „Drittanbieter“ ihre Umsatzsteuer aus dem Verkauf auf Ihrer betrieblichen Homepage nicht ordnungsgemäß an das Finanzamt abführen. Die entspre-chenden Anträge (Ust 1 TJ) für den „Persilschein“ gibt es bei den Finanzämtern vor Ort.