Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Onlinehandel nur noch mit Bescheinigung

Lesezeit: 1 Minuten

Sie vermarkten in Ihrem Online-hofshop nicht nur Ihre eigene Waren, sondern auch die Produkte von Berufskollegen? Dann benötigen Sie von diesen ab sofort eine „Unternehmerbescheinigung“. Andernfalls können Sie vom Finanzamt in Haftung genommen werden, wenn diese „Drittanbieter“ ihre Umsatzsteuer aus dem Verkauf auf Ihrer betrieblichen Homepage nicht ordnungsgemäß an das Finanzamt abführen. Die entspre-chenden Anträge (Ust 1 TJ) für den „Persilschein“ gibt es bei den Finanzämtern vor Ort.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.