Wer Pachtflächen unterverpachten oder in eine GbR einbringen will, sollte sich das vom Verpächter absegnen lassen. Am besten schon im Pachtvertrag. Die Einzelheiten erläutert Rechtsanwalt Andreas Dehne, Elze.
${intro}
Aus dem Heft
Wer Pachtflächen unterverpachten oder in eine GbR einbringen will, sollte sich das vom Verpächter absegnen lassen. Am besten schon im Pachtvertrag. Die Einzelheiten erläutert Rechtsanwalt Andreas Dehne, Elze.