Die Saatgut-Treuhand (STV) verlangt von mir, dass ich ihr den Pächter meines Betriebes nenne, damit sie von diesem eine Nachbauerklärung einholen kann. Muss ich das?
Dazu sind Sie nicht automatisch verpflichtet. Die STV muss dafür – wie immer – einen Anhaltspunkt haben, dass auf den Flächen Nachbau betrieben wird. Ein solcher liegt auch vor, wenn Sie vor der Verpachtung selbst Nachbau betrieben haben. Dann gelten Sie gemäß Europäischer Sortenschutzverordnung so lange als auskunftspflichtiger „Bewirtschafter“, bis Sie nachweisen, dass die Bewirtschaftung auf einen Dritten überging. Dafür müssen Sie der STV den neuen Pächter nennen. Dies entschied das OLG Frankfurt Ende letzten Jahres (Az.: 6 U 46/15).