Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

STV1

Pächter nennen?

Lesezeit: 1 Minuten

Die Saatgut-Treuhand (STV) verlangt von mir, dass ich ihr den Pächter meines Betriebes nenne, damit sie von diesem eine Nachbauerklärung einholen kann. Muss ich das?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Dazu sind Sie nicht automatisch verpflichtet. Die STV muss dafür – wie immer – einen Anhaltspunkt haben, dass auf den Flächen Nachbau betrieben wird. Ein solcher liegt auch vor, wenn Sie vor der Verpachtung selbst Nachbau betrieben haben. Dann gelten Sie gemäß Europäischer Sortenschutzverordnung so lange als auskunftspflichtiger „Bewirtschafter“, bis Sie nachweisen, dass die Bewirtschaftung auf einen Dritten überging. Dafür müssen Sie der STV den neuen Pächter nennen. Dies entschied das OLG Frankfurt Ende letzten Jahres (Az.: 6 U 46/15).

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.