Am Münchener Schlachthof musste das Fleisch von rund 650 Schweinen verbrannt werden. Der Grund: Das Unternehmen hat Tiere geschlachtet, die zuvor nicht von einem Amtsveterinär untersucht wurden. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Veterinär die Schweine sowohl vor der Schlachtung lebend als auch später am Schlachtband begutachten muss.
Die Schweineschlachtung München GmbH hatte Mitte Januar mit dem Schlachten begonnen, ohne das Eintreffen des amtlichen Tierarztes abzuwarten. Als das städtische Veterinäramt zufällig davon erfuhr, wurde die Schlachtung gestoppt. Laut Gesetz darf das Schweinefleisch der nicht untersuchten Tiere nicht als Lebensmittel verwendet werden.
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Am Münchener Schlachthof musste das Fleisch von rund 650 Schweinen verbrannt werden. Der Grund: Das Unternehmen hat Tiere geschlachtet, die zuvor nicht von einem Amtsveterinär untersucht wurden. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Veterinär die Schweine sowohl vor der Schlachtung lebend als auch später am Schlachtband begutachten muss.
Die Schweineschlachtung München GmbH hatte Mitte Januar mit dem Schlachten begonnen, ohne das Eintreffen des amtlichen Tierarztes abzuwarten. Als das städtische Veterinäramt zufällig davon erfuhr, wurde die Schlachtung gestoppt. Laut Gesetz darf das Schweinefleisch der nicht untersuchten Tiere nicht als Lebensmittel verwendet werden.