Pauschalierende Landwirte brauchen sich keine Sorgen zu machen. Das heißt, selbst wenn Sie neben Ihrem landwirtschaftlichen Einkommen auch Einnahmen zum Beispiel aus Lohnarbeiten erzielen und hiermit die Grenzen zur Gewerblichkeit überschreiten, dürfen Sie für die reinen landwirtschaftlichen Einkünfte pauschalieren (top agrar Heft 3/2016, Seite 33). Also ist ein Nebeneinander von pauschalierenden Einkünften und sonstigen Einkünften bei der Umsatzsteuer möglich.
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