Die EU hat Deutschland wegen der Mehrwertsteuer-Pauschalierung verklagt. Bis die Richter eine Entscheidung treffen, gilt aber weiterhin das deutsche Umsatzsteuerrecht. Und nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ dürften keine rückwirkenden Änderungen infrage kommen.
Der Hintergrund: Brüssel stört sich daran, dass in Deutschland die meisten Betriebe pauschalieren. Die Methode sei nur für kleinere Betriebe gedacht, um diesen den Aufwand bei den Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer zu ersparen. Außerdem sei der Pauschalierungssatz mit 10,7% zu hoch. Tatsächlich dürfe der Satz nur 9,6% betragen. Berlin verweist auf eine eigene Berechnung für den Jahreszeitraum 2012 bis 2014. Danach haben deutsche Landwirte eine durchschnittliche Vorsteuerbelastung von 11,6%. Die betroffenen Landwirte würden demnach sogar mehr zahlen als sie müssten.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Die EU hat Deutschland wegen der Mehrwertsteuer-Pauschalierung verklagt. Bis die Richter eine Entscheidung treffen, gilt aber weiterhin das deutsche Umsatzsteuerrecht. Und nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ dürften keine rückwirkenden Änderungen infrage kommen.
Der Hintergrund: Brüssel stört sich daran, dass in Deutschland die meisten Betriebe pauschalieren. Die Methode sei nur für kleinere Betriebe gedacht, um diesen den Aufwand bei den Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer zu ersparen. Außerdem sei der Pauschalierungssatz mit 10,7% zu hoch. Tatsächlich dürfe der Satz nur 9,6% betragen. Berlin verweist auf eine eigene Berechnung für den Jahreszeitraum 2012 bis 2014. Danach haben deutsche Landwirte eine durchschnittliche Vorsteuerbelastung von 11,6%. Die betroffenen Landwirte würden demnach sogar mehr zahlen als sie müssten.