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Pauschalierung: EU verklagt Deutschland

Lesezeit: 2 Minuten

Es ist die finale Eskalationsstufe im Streit zwischen EU und Bundesregierung um die Mehrwertsteuer-Pauschalierung: Brüssel will Deutschland vor den EU-Gerichtshof zerren. Die Kommission stört sich v.a. daran, dass in Deutschland die Pauschalierung eher die Regel als die Ausnahme ist. Dabei sei die Methode nur für kleinere Betriebe gedacht, um diesen den Aufwand bei den Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer zu ersparen. Brüssel hält zudem den Pauschalierungssatz mit 10,7% für zu hoch, was den Betrieben Mehreinnahmen von 200 Mio. €/Jahr beschere. Tatsächlich dürfe der Satz nur 9,6% betragen.


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Auf Anfrage von top agrar im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt man sich gelassen: Die Bundesregierung hält die für Land- und Forstwirte geltende pauschale Umsatzbesteuerung für vereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben, heißt es kurz und knapp in der Stellungnahme.


Der Streit zwischen Brüssel und Berlin schwelt seit rund 1,5 Jahren. Die Bundesregierung hatte auf die Vorwürfe der Kommission immer wieder auf eine eigene Berechnung für den Jahreszeitraum 2012 bis 2014 hingewiesen. Danach haben deutsche Landwirte eine durchschnittliche Vorsteuerbelastung von 11,6%. Weil der aktuelle Satz bei 10,7% liege, würden die betroffenen Landwirte unterm Strich sogar mehr zahlen, als sie müssten. Der Bauernverband in Berlin verweist zudem auf den enormen Aufwand, den eine Regelbesteuerung für die Betriebe mit sich bringen würde – unabhängig von der Betriebsgröße.


Das Verfahren könnte bis zu zwei Jahre lang dauern. Für die Betriebe gilt daher weiterhin das deutsche Umsatzsteuerrecht. Nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ dürften keine rückwirkenden Änderungen in Frage kommen, schätzen Experten.

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