Ab dem 1.1.2022 beträgt der Pauschalierungssatz nicht mehr 10,7%, sondern 9,5%. Der Bundesrat hat Anfang November entsprechenden Plänen der Bundesregierung zugestimmt.
Damit schmilzt der Pauschalierungsvorteil um 1,2%-Punkte. Vor allem für Tierhalter ist dieser Schritt mit Verlusten verbunden. Fachleute rechnen damit, dass Mäster pro Schwein rund 1,50 € und Milchviehhalter pro Kuh und Jahr rund 40 € einbüßen. Möglicherweise kommt für Veredler nun auch ein freiwilliger Wechsel in die Regelbesteuerung infrage. Mehr Infos finden Sie auf der Seite 34 oder im Internet unter: www.topagrar.com/pauschalierung2021
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Ab dem 1.1.2022 beträgt der Pauschalierungssatz nicht mehr 10,7%, sondern 9,5%. Der Bundesrat hat Anfang November entsprechenden Plänen der Bundesregierung zugestimmt.
Damit schmilzt der Pauschalierungsvorteil um 1,2%-Punkte. Vor allem für Tierhalter ist dieser Schritt mit Verlusten verbunden. Fachleute rechnen damit, dass Mäster pro Schwein rund 1,50 € und Milchviehhalter pro Kuh und Jahr rund 40 € einbüßen. Möglicherweise kommt für Veredler nun auch ein freiwilliger Wechsel in die Regelbesteuerung infrage. Mehr Infos finden Sie auf der Seite 34 oder im Internet unter: www.topagrar.com/pauschalierung2021