Stellen Sie Pferdebesitzern nur Ihre Weide ohne Stall oder Unterstand zur Verfügung? Handelt es sich um eine einfache Grundstücksverpachtung und übernehmen Sie sonst keinerlei Arbeiten für die Pferdebesitzer, dürfen Sie 7% Umsatzsteuer ansetzen.
Führen Sie jedoch regelmäßig Kontrollen am Weidezaun durch, sind für die Pflege der Weide zuständig und füttern die Pferde zumindest im Winter, fallen 19% Umsatzsteuer an. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Tiere nicht intensiv pflegen, wie es in einer Pferdepension der Fall ist. Das entschied das Finanzgericht Nürnberg (Az.: 2 K 1009/15). Nun muss allerdings abschließend der Bundesfinanzhof entscheiden (Az.: V B 25/18).